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Innenministerium | Ex-Landrat: Ministerium informiert über Verfahren


Innenministerium
Ex-Landrat: Ministerium informiert über Verfahren

Von dpa
Aktualisiert am 15.06.2022Lesedauer: 1 Min.
JustitiaVergrößern des BildesBlick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts. (Quelle: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Das niedersächsische Innenministerium hat nach einer Klage nun doch Auskunft zum Disziplinarverfahren gegen den ehemaligen Landrat des Landkreises Hildesheim gegeben. Der SPD-Politiker war über die fragwürdige Herkunft seines Doktortitels gestolpert und hatte sich im September 2021 nicht mehr zur Wahl gestellt. Wie das Ministerium am Dienstag auf dpa-Anfrage mitteilte, hat der frühere Landrat durch das Verwenden des zweifelhaften Doktortitels ein Dienstvergehen begangen. Dies habe aber keine disziplinarrechtlichen Konsequenzen, weil er sich bereits im Ruhestand befindet.

Zunächst hatte die "Hildesheimer Allgemeine Zeitung" über den Inhalt des Disziplinarverfahrens berichtet. Der Zeitung zufolge hatte sich das Ministerium zunächst beharrlich geweigert, Auskünfte herauszugeben. Daraufhin reichten die Redaktionen der "Hildesheimer Allgemeine Zeitung" sowie der "Alfelder Zeitung" Klage beim Verwaltungsgericht ein, das eine Frist zur Beantwortung der Fragen setzte.

Laut Innenministerium wurde das Disziplinarverfahren eingestellt, da keine der für Ruhestandsbeamtinnen und -beamte möglichen Disziplinarmaßnahmen gerechtfertigt war. Das Dienstvergehen habe darin bestanden, dass der SPD-Politiker einen Doktortitel einer nicht akkreditierten "Selinus University of Sciences and Literature" in einem karibischen Inselstaat verwendet habe. Zudem habe er beim Erstellen der Arbeit seinen dienstlichen Account genutzt.

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