t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeRegionalHannover

Rathausaffäre holt Schostok wieder ein: Revisionsprozess


Hannover
Rathausaffäre holt Schostok wieder ein: Revisionsprozess

Von dpa
11.02.2022Lesedauer: 2 Min.
Eine Person betritt das Landgericht Hannover (Symbolbild): Ein ehemaliger Erzieher muss sich vor Gericht verantworten.Vergrößern des BildesEine Frau betritt das Landgericht Hannover. (Quelle: picture alliance / Holger Hollemann/dpa/dpa-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Die Rathausaffäre um unrechtmäßig gezahlte Zulagen nimmt kein Ende: Hannovers früherer Oberbürgermeister Stefan Schostok steht ab Freitag (9.00 Uhr) wegen der Affäre erneut vor Gericht. Der Bundesgerichtshof hatte zuvor einen Freispruch des SPD-Politikers vom Vorwurf der Untreue aufgehoben. Auch für seinen Ex-Büroleiter Frank Herbert ist der Fall nicht ausgestanden: Seine Verurteilung wegen Betruges durch Unterlassen wurde ebenfalls aufgehoben und zur erneuten Verhandlung an das Landgericht Hannover zurückverwiesen. Für den Revisionsprozess sind sechs Fortsetzungstermine vorgesehen (Az.: 46 KLs 18/21).

Das Landgericht Hannover hatte Schostok im April 2020 vom Vorwurf der schweren Untreue freigesprochen, sein ehemaliger Büroleiter Frank Herbert erhielt eine Geldstrafe wegen Betrugs durch Unterlassen. In beiden Fällen hatte die Staatsanwaltschaft Hannover Revision eingelegt. Sie hatte eine Bewährungsstrafe für Schostok wegen Untreue durch Unterlassen gefordert. Auch beim Herbert-Urteil sieht die Anklagebehörde Fehler - und auch Herbert hatte sich gegen das Urteil gewandt. Er wollte einen Freispruch erreichen.

In der Affäre geht es um Zulagen von rund 49 500 Euro, die der Büroleiter und Chefjurist Herbert zwischen April 2015 und Mai 2018 rechtswidrig erhalten hatte. Seit Oktober 2017 soll Schostok von der Rechtswidrigkeit der Zulage gewusst, sie aber nicht gestoppt haben. Im Zuge der Affäre war er als Oberbürgermeister der Landeshauptstadt zurückgetreten und hatte sich in den Ruhestand versetzen lassen.

Die Strafkammer habe sich nicht davon überzeugen können, dass Schostok Kenntnis von der Rechtswidrigkeit der Zulagen gehabt habe, teilte das Landgericht zum Freispruch des Ex-OB mit. Das sah der Bundesgerichtshof im vergangenen Juli anders: Das Urteil aus Hannover weise eine rechtliche Prüfungslücke auf, urteilten die Bundesrichter. Schostok habe als Oberbürgermeister seine Vermögensbetreuungspflicht verletzt.

Dass er mit der Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Zulagen ausgerechnet seinen Chefjuristen Herbert beauftragt habe, sei eine Pflichtverletzung gewesen. "Es ist der beauftragt worden mit der Prüfung, der der Begünstigte des Verfahrens war", sagte der Vorsitzende Richter damals. Auch im Falle Herberts müsse geprüft werden, ob er sich der Untreue schuldig gemacht habe. Eine andere Strafkammer des Landgerichts Hannover muss nun erneut entscheiden.

In der Affäre war auch Hannovers ehemaliger Personaldezernent Harald Härke angeklagt worden. Er wurde wegen schwerer Untreue in drei Fällen zu einer elfmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website