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TV-bekanntes Huhn totgebissen – Landgericht urteilt über Schadensersatz


Gerissenes Federtier
TV-bekanntes Huhn totgebissen – Landgericht urteilt über Schadensersatz

Von dpa, t-online
Aktualisiert am 22.11.2019Lesedauer: 2 Min.
Streit um "Sieglinde": Ute Milosevic streichelt auf ihrem Hof ein Seidenhuhn.Vergrößern des BildesStreit um "Sieglinde": Ute Milosevic streichelt auf ihrem Hof ein Seidenhuhn. (Quelle: dpa/Roland Weihrauch)
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Der Streit um das getötete Filmhuhn "Sieglinde" kommt heute vor das Landgericht Kleve. Ein Hund hatte das Tier im Sommer 2017 auf dem Hof seiner Besitzerin in Weeze am Niederrhein totgebissen.

Es klingt komplett verrückt und doch beschäftigt sich heute ein Landgericht mit dem Fall: Weil ein Huhn TV-Berühmtheit erlangte, fordert die Besitzerin nach dem Tod des Tieres nun Schadensersatz. Die Frau will vom Hundebesitzer 4000 Euro haben, denn ihr Huhn sei für Film und Fernsehen geschult gewesen und habe zum Beispiel für den Ende 2018 in der ARD ausgestrahlten Film "Wir sind doch Schwestern" vor der Kamera gestanden. Deshalb sei die Summe völlig berechtigt, argumentiert die Anwältin der Frau.

Der beklagte Hundebesitzer bezweifelt, dass es sich bei dem getöteten Tier tatsächlich um "Sieglinde" gehandelt habe. In der Hühnerschar hätten sich mehrere braune Hühner befunden, teilte seine Anwältin mit. Der Hundebesitzer hatte laut der Klägerin direkt nach dem Vorfall zehn Euro Schadenersatz angeboten.

Das sei "abstrus", sagte die Anwältin der Frau. "Das ist eben nicht nur ein "blödes Huhn", sondern ein Lebewesen, ein Mitgeschöpf." Hinzu komme die aufwendige Ausbildung des Tieres. Für die Besitzerin Ute Milosevic war Sieglinde ein besonderes Tier unter Tausend. "Die war zahmer als ein Hund. Wollte jeden Tag auf den Arm und gestreichelt werden. Man konnte mit ihr Auto fahren", sagte Milosevic am Mittwoch. Weil es so zahm war und gar nicht fremdelte, habe sie damals Sieglinde bei einer Tiertrainerin in die Ausbildung gegeben.


In der ersten Instanz hatte das Amtsgericht Geldern der Klägerin rund 300 Euro zugesprochen. Dagegen hatte die Frau Berufung eingelegt. Mit einer Entscheidung noch am Freitag wird nicht gerechnet. Die verrückte Geschichte um "Sieglinde" geht weiter.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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