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Mann gequält: Weitere Indizien gegen Hauptangeklagte


Neubrandenburg
Mann gequält: Weitere Indizien gegen Hauptangeklagte

Von dpa
08.02.2022Lesedauer: 2 Min.
Landgericht NeubrandenburgVergrößern des BildesDas Justizzentrum Neubrandenburg mit Landgericht. (Quelle: Bernd Wüstneck/dpa-Zentralbild/dpa/dpa-bilder)
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Im Prozess um einen mutmaßlich brutalen Selbstjustiz-Fall in Lärz (Mecklenburgische Seenplatte) sind weitere Indizien gegen die 26-jährige Hauptangeklagte bekannt geworden. Wie eine Gutachterin am Dienstag am Landgericht Neubrandenburg sagte, fanden sich DNA-Spuren der Angeklagten an einem Messer, das vermutlich gegen das Opfer eingesetzt wurde. Auch belastende Nachrichten von ihrem Handy wurden abgespielt. An der Jacke des Opfers und an einem Hammer, der ebenfalls verwendet worden sein soll, wurden zudem Spuren des Freundes der 26-Jährigen gesichert.

Die Staatsanwaltschaft wirft einer 26-jährigen Frau, ihrem 47 Jahre alten Ex-Lebensgefährten und zwei je 23 Jahre alten Männern versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung vor. Die vier Angeklagten schweigen bisher vor Gericht.

Sie sollen den 39-jährigen Nachbarn der Frau am 28. Februar 2021 in dessen Wohnung in Lärz misshandelt, erniedrigt und gequält haben. So wurden dem Mann mit einem Cuttermesser die Haare gekürzt und ihm Zeichen in die Haut geritzt. Davon hatte die Hauptangeklagte auch Nachbarinnen erzählt. Sie sollen ihn zudem zu einem alten Militärgelände entführt haben. Dort soll die Gruppe dem Schwerverletzten nachts Drogen eingeflößt und ihn zum Sterben in einen Bunkerschacht gestoßen haben. Das Opfer konnte sich jedoch befreien, sich zu einer Siedlung schleppen und Hilfe holen.

Am Dienstag wurden zudem Nachrichten vom Handy der Angeklagten nach dem Vorfall abgespielt. In einer Sprachnachricht an einen Bekannten hatte sie gesagt: "Ich hätte den echt kalt gemacht."

Die 26-Jährige hatte als Motiv laut Anklage geäußert, dass der Mann ihren kleinen Sohn sexuell missbraucht haben soll. Beweise dafür gab es laut Staatsanwaltschaft nicht.

Der Prozess wird am 10. Februar fortgesetzt. Dann sollen eine Rechtsmedizinerin und ein Psychiaterin gehört werden. Die Urteile soll Ende Februar fallen.

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