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Mönch durfte Kirchenasyl gewähren: Freispruch rechtskräftig


Kitzingen
Mönch durfte Kirchenasyl gewähren: Freispruch rechtskräftig

Von dpa
25.02.2022Lesedauer: 3 Min.
JustitiaVergrößern des BildesDie Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen. (Quelle: Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Der Freispruch eines Mönchs, der einen Flüchtling im Kirchenasyl vor der Abschiebung bewahrt hat, hat Bestand. Der Senat am Bayerischen Obersten Landesgericht in Bamberg verwarf am Freitag die Revision der Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch in erster Instanz. Das Urteil ist damit rechtskräftig. Laut bayerischem Justizministerium dürfte es der erste rechtskräftige Freispruch wegen Gewährung von Kirchenasyl im Freistaat sein.

Der Ordensbruder der Benediktinerabtei Münsterschwarzach (Landkreis Kitzingen) hatte im August 2020 einem im Gazastreifen geborenen Mann Kirchenasyl gewährt, der in das EU-Land Rumänien abgeschoben werden sollte.

Vor dem Amtsgericht Kitzingen verteidigte er sich im vergangenen April, es sei eine Gewissensentscheidung gewesen: Flüchtlingen drohten in Ländern wie Rumänien und Ungarn körperliche Gewalt und Demütigung. Das Gericht sprach ihn schließlich mit einer bemerkenswerten Begründung vom Vorwurf der Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt frei: Zwar sei das Kirchenasyl für einen abgelehnten Flüchtling rechtswidrig und damit eine Straftat - die individuellen Grundrechte der Glaubens- und Gewissensfreiheit wögen in dem Fall aber schwerer als das Strafmonopol des Staates.

Das Oberste Landesgericht beließ es am Freitag zwar beim Freispruch, folgte dieser Begründung aber ausdrücklich nicht: Der Mönch habe sich gar nicht erst strafbar gemacht. Als er den Flüchtling ins Kirchenasyl aufnahm, war dieser demnach noch legal im Land. Als das nach einer Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nicht mehr der Fall war, habe zwar der Asylsuchende das Kirchenasyl verlassen müssen. Der Mönch habe aber nicht aktiv dafür sorgen müssen, dieses zu beenden.

Seit August 2018 sind die Kirchen verpflichtet, für jeden Kirchenasylfall ein Härtefalldossier einzureichen. Stellt das BAMF keine besondere Härte fest - wie in diesem Fall - müssen abgelehnte Asylbewerber das Kirchenasyl innerhalb von drei Tagen verlassen. Der Migrant blieb in dem Fall viel länger in der Abtei. Die Ausländerbehörden haben für eine Überstellung des Betroffenen in das zuständige EU-Land in der Regel sechs Monate Zeit. Nach Ablauf der Frist haben die Migranten ein Recht auf ein Asylverfahren in Deutschland.

Der Verteidiger des Mönchs, Franz Bethäuser, bezeichnete die Entscheidung als "sehr erfreulich". "Er wird sich sicher freuen", sagte er mit Blick auf den Freigesprochenen, der am Freitag nicht selber im Gericht war. Er hätte dort sprechen können, musste aber nicht: Bei der Revisionsverhandlung ging es vor allem darum, ob die rechtliche Würdigung des erstinstanzlichen Urteils in Ordnung war oder Rechtsfehler gemacht wurden.

Bethäuser erhofft sich vom Urteil nun ein positives Signal für weitere Kirchenasylverfahren. "Das ist eine Grundsatzentscheidung, das kann man wirklich sagen", sagte er. So müsse es eigentlich auch für die Äbtissin Mechthild Thürmer einen Freispruch geben, ihr Fall sei vergleichbar. Thürmer - die am Freitag als Zuschauerin dabei war - hatte Schlagzeilen gemacht, da sie sich geweigert hatte, Strafbefehle wegen der Gewährung von Kirchenasyl anzunehmen.

Die vorsitzende Richterin des Senats hatte in der Urteilsbegründung aber gesagt, die Frage einer möglichen Beihilfe von Pfarrern und Ordensleuten sei differenziert zu betrachten. Auch ein Gerichtssprecher dämpfte die Erwartungen, wollte nicht von einer "Grundsatzentscheidung" sprechen. Es könne schon sein, dass bei ähnlichen Konstellationen künftig das Urteil vom Freitag herangezogen werde, es komme aber weiter auf den Einzelfall an.

Das Katholische Büro Bayern geht derzeit von etwa zwei Dutzend Fällen mit insgesamt etwa 50 Menschen aus, die bei der katholischen Kirche Kirchenasyl erhalten. Die evangelische Landeskirche weiß in ihrem Bereich von 31 Kirchenasylen mit 40 Erwachsenen und 11 Kindern. 2020 wurden nach Angaben des Justizministeriums 27 und im vergangenen Jahr 43 Verfahren wegen der Gewährung von Kirchenasyl gegen Kirchenangehörige im Freistaat eingeleitet.

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