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Lkw-Attacke: Angeklagter zu neun Jahren Haft verurteilt


Limburg an der Lahn
Lkw-Attacke: Angeklagter zu neun Jahren Haft verurteilt

Von dpa
28.02.2022Lesedauer: 2 Min.
Landgericht LimburgVergrößern des BildesDer Eingang zum Landgericht in Limburg. (Quelle: Fredrik von Erichsen/dpa/dpa-bilder)
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Mehr als zwei Jahre nach der Lkw-Attacke im hessischen Limburg ist ein Mann unter anderem wegen versuchten Mordes erneut zu neun Jahren Haft verurteilt worden. Das Limburger Landgericht ordnete am Montag in dem neu aufgerollten Prozess auch die Unterbringung des Mannes in einer Entziehungsanstalt an. Bereits im November 2020 hatte eine andere Strafkammer des Gerichts für den damals 33-Jährigen dieselbe Strafe ausgesprochen. Ein Revisionsbeschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe machte aber die neue Verhandlung erforderlich.

Das Landgericht sah es am Montag abermals als erwiesen an, dass der aus Syrien stammende Angeklagte im Oktober 2019 absichtlich mit einem gekaperten Lastwagen an einer Ampelkreuzung in Limburg stehende Autos gerammt und zusammengeschoben hatte. 18 Menschen wurden dabei verletzt und es entstand ein erheblicher Sachschaden.

Die zunächst urteilenden Limburger Richter sahen 2020 zwei Mordmerkmale als verwirklicht an: Heimtücke und den Einsatz eines gemeingefährlichen Mittels. Dass der Angeklagte heimtückisch gehandelt habe, habe das Gericht aber nicht tragfähig begründet, stellte später der BGH in der Revision fest und hob das Urteil teilweise auf. Die grundsätzliche Verurteilung wegen versuchten Mordes unter anderem in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und besonders gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr ließen die obersten Richter unangetastet.

Aufgabe des Limburger Gerichts war es nun, noch einmal im Detail zu prüfen, ob die rechtlichen Voraussetzungen speziell für das Mordmerkmal der Heimtücke wirklich vorlagen - was die Kammer am Montagvormittag bejahte.

Im Einzelnen ging es darum, ob sich der Angeklagte bei seinem Handeln erkannte, dass er die Arg- und Wehrlosigkeit der an der Ampel wartenden Autofahrer für seine Tat ausnutzte. In anderen Worten: Um von Heimtücke sprechen zu können, hätte er sich bewusst sein müssen, die wegen ihre Ahnungslosigkeit schutzlosen Menschen zu überraschen. Juristisch ging es damit um das sogenannte "Ausnutzungsbewusstsein", ein Tatbestandsmerkmal der Heimtücke.

Dass die Anklagevertreterin dem Angeklagten dies unterstellte, nannte der Verteidiger "fast schon bösartig". Er habe erhebliche Zweifel, dass sein Mandant habe erkennen können, was auf ihn zukäme. Das Gericht folgte hingegen der Ansicht von Staatsanwaltschaft und erster Instanz.

Am Anfang des Strafprozesses hatte der als vermindert schuldfähig geltende Angeklagte unter anderem ausgesagt, er leide unter Erinnerungslücken und traumatischen Erlebnissen in seiner Heimat. Außerdem hatte er erklärt, kurz vor der Unfallfahrt einen Joint mit extrem starker Wirkung geraucht zu haben. Vor der Urteilsverkündung sagte er, er wolle sich für alles entschuldigen, was geschehen sei. Das Urteil vom Montag ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger kündigte bereits an, erneut in Revision gehen zu wollen.

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