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KZ-Prozess: Gericht will frühere SS-Wachmänner als Zeugen


Brandenburg an der Havel
KZ-Prozess: Gericht will frühere SS-Wachmänner als Zeugen

Von dpa
25.03.2022Lesedauer: 2 Min.
JustitiaVergrößern des BildesEine Statue der Justitia steht unter freiem Himmel. (Quelle: Arne Dedert/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Im Prozess gegen einen mutmaßlichen ehemaligen Wachmann des Konzentrationslagers Sachsenhausen will das Landgericht Neuruppin weitere frühere SS-Wachmänner des KZ als Zeugen hören. Es gab am Freitag einem entsprechenden Antrag der Verteidigung statt. Dabei geht es um die Frage, ob die Zeugen dem inzwischen 101-jährigen Angeklagten damals im KZ begegnet sind. "Die Kammer sieht sich verpflichtet, dem nachzugehen, ob es Begegnungen zwischen den Zeugen und dem Angeklagten gab", sagte der Vorsitzende Richter Udo Lechtermann.

Die Zeugen würden zum nächsten Verhandlungstag am 7. April geladen werden. Die zwischenzeitlich für Ende April geplante Urteilsverkündung verschiebt sich somit. Lechtermann legte weitere Verhandlungstage bis zum 17. Mai fest.

Der 101-Jährige aus Brandenburg/Havel ist angeklagt, als damaliger Wachmann in dem KZ von 1942 bis 1945 Beihilfe zum Mord an mindestens 3518 Häftlingen geleistet zu haben. Der Prozess wird aus organisatorischen Gründen in einer Sporthalle in Brandenburg/Havel geführt. Der Angeklagte hat in dem Prozess bislang bestritten, in dem KZ als Wachmann tätig gewesen zu sein. Allerdings ist die Tätigkeit eines SS-Wachmanns im KZ mit seinem Namen, Geburtsdatum und -ort durch zahlreiche Dokumente belegt.

Der Verteidiger Stefan Waterkamp hatte zu seinem Antrag erklärt, es habe nach dem Stand vor zwei Jahren Ermittlungen gegen 14 Personen in Deutschland gegeben, die als Wachmänner der SS gedient haben sollen. Bei den fraglichen fünf Personen solle es zeitliche Überschneidungen mit der in der Anklage angegebenen Dienstzeit des Angeklagten im KZ geben. Vier von ihnen sollen zeitweise in denselben Kompanien tätig gewesen sein wie der Angeklagte.

Oberstaatsanwalt Cyrill Clement widersprach dem Antrag der Verteidigung am Freitag und sagte, Waterkamp habe keine Informationen zu den Zeugen gegeben. Nach seinem Wissen sei einer von ihnen zwischenzeitlich gestorben. "Und selbst wenn sie sagen, sie hätten den Angeklagten dort nicht gesehen, lässt dies nicht den zwingenden Schluss zu, dass er nicht vor Ort war."

Nebenklage-Vertreter Thomas Walther sagte hingegen, er hege Sympathien für den Antrag der Verteidigung. Denn im Prozess gegen John Demjanjuk, der 2011 als früherer Hilfswilliger der SS wegen Beihilfe zum Mord zu fünf Jahren Haft verurteilt worden war, habe ein von ihm benannter Zeuge die Tätigkeit Demjanjuks bestätigt. Das Urteil wurde damals allerdings nicht rechtskräftig, weil Demjanjuk vor der Entscheidung über die Revision starb.

Am Rande des Prozesses sagte Walther vor Journalisten, er rechne nicht damit, dass die benannten Zeugen aussagen würden. Denn falls sie in noch laufenden Ermittlungen Beschuldigte seien, müssten sie sich nicht mit einer Aussage selbst belasten. "Und selbst wenn jemand sagt, er habe den Angeklagten dort nicht gesehen, wischt dies die anderen Beweise ja nicht vom Tisch." Nach seinen Angaben sind die möglichen Zeugen bereits hoch betagt.

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