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Wasserverband vereinbart mit Neukunden Abnahmemenge


Frankfurt (Oder)
Wasserverband vereinbart mit Neukunden Abnahmemenge

Von dpa
14.04.2022Lesedauer: 2 Min.
Wasserverband Strausberg-ErknerVergrößern des BildesDas Wasserwerk Spitzmühle vom Wasserverband Strausberg-Erkner (WSE). (Quelle: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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Der Wasserverband Strausberg-Erkner (WSE) hat damit begonnen, in Verträgen mit Privathaushalten als Neukunden eine Deckelung der Wasserversorgung zu vereinbaren. Das sei notwendig für den Fall, dass nicht mehr Wasser aus dem Boden gepumpt werden dürfe, um rechtlich auf der sicheren Seite zu stehen, sagte die Sprecherin des Verbandes, Sandra Ponesky, am Donnerstag. Pro Person seien in einem Privathaushalt 37 Kubikmeter Wasser im Jahr vorgesehen. Der Verband hatte die Deckelung im Dezember angekündigt. Zuvor hatte der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) darüber berichtet.

In den vergangenen Monaten hatte der Wasserverband bereits ähnliche Verträge mit Deckelungen mit Industrieunternehmen abgeschlossen. Der Hintergrund ist, dass dem WSE - der auch den US-Elektroautobauer Tesla in Grünheide beliefert - bislang nur die Entnahme einer bestimmten Menge an Grundwasser genehmigt wurde. Durch bereits bestehende Flächennutzungspläne und Verdichtung in den Gemeinden werden Reserven gänzlich ausgeschöpft. Für alle weiteren Projekte fehlen derzeit Grundwasserentnahmemengen. Der Verband hofft, dass das Umweltministerium die Förderung weiterer Wassermengen genehmigt.

Werde die vereinbarte Menge bei Privathaushalten überschritten, werde der Haupthahn aber nicht zugedreht und drohe kein Stopp der Wasserversorgung, sagte Ponesky. Die Trinkwasserversorgung sei rechtlich gesichert. Möglich seien dann aber Ordnungs- oder Bußgelder - diesen Weg wolle der Verband aber nicht gehen.

In der Begründung eines Urteils zu einem Streit um Wassermengen im Bereich des WSE hatte das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) geschrieben, dass trotz einer sinkenden Tendenz der Grundwasserbestände von einer ausreichenden Deckung der Entnahmemengen ausgegangen werde. Das Gericht hatte die Bewilligung für eine Wasserentnahme im Wasserwerk Eggersdorf aus formalen Gründen für rechtswidrig erklärt. Das Land duldet aber die Wasserförderung in voller Höhe weiter.

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