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Einrichtungsbezogene Impfpflicht weitgehend befolgt


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Einrichtungsbezogene Impfpflicht weitgehend befolgt

Von dpa
31.03.2022Lesedauer: 1 Min.
Corona-ImpfungVergrößern des BildesEine Mitarbeiterin eines Impfzentrums impft einen Mann gegen Corona. (Quelle: Sven Hoppe/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Die meisten Mitarbeiter in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen in Schleswig-Holstein sind nach Angaben von Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP) ihrer Corona-Impfpflicht nachgekommen. Die Quote der Geimpften liege durchschnittlich bei 98 bis 99 Prozent, teilte er am Donnerstag mit. "Wer noch nicht geimpft ist, sollte das jetzt rasch nachholen", appellierte Garg.

1253 Einrichtungen hätten Meldungen über nicht vorhandene oder zweifelhafte Impfnachweise abgegeben und es seien 1499 Personen ohne Impfnachweis gemeldet worden; bei 177 lag ein zweifelhafter Impfnachweis vor. Die größte Gruppe der Mitarbeiter ohne Impfnachweis kam den Angaben zufolge aus dem Pflegebereich mit 481 Fällen, gefolgt von 242 in Arztpraxen, 222 in Einrichtungen der Eingliederungshilfe und 212 in Krankenhäusern.

Die Gesundheitsämter der Kreise und Städte prüfen Garg zufolge jetzt die weiteren Schritte. Die Entscheidung über ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot der ungeimpften Mitarbeiter für den konkreten Einzelfall liege im Ermessen der Gesundheitsämter. Bestandskräfte in den Einrichtungen dürften vorerst weiterarbeiten, bis die Prüfung abgeschlossen ist.

Die Bundesregierung hatte die einrichtungsbezogene Impfpflicht für medizinische und pflegerische Einrichtungen eingeführt, um besonders gefährdete Menschen besser vor einer Corona-Infektion zu schützen. In Schleswig-Holstein sollten die Einrichtungen innerhalb von zwei Wochen Mitarbeiter ohne gültigen Impfnachweis an die jeweiligen Gesundheitsämter melden.

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