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Mann in Wald erschlagen und verbrannt: Bonner Gericht rollt Fall wieder auf


Termin noch unklar
Mann in Wald erschlagen: Gericht rollt Fall wieder auf

Von dpa
Aktualisiert am 13.10.2022Lesedauer: 2 Min.
Eine Polizeiabsperrung in einem Wald (Symbolbild): Dem einen Mann konnte bisher keine unzweifelhafte Tötungsabsicht nachgewiesen werden.Vergrößern des BildesEine Polizeiabsperrung in einem Wald (Symbolbild): Dem einen Mann konnte bisher keine unzweifelhafte Tötungsabsicht nachgewiesen werden. (Quelle: Fotostand / K. Schmitt /imago images)
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Ein Mann war getötet und im Wald verbrannt worden, zwei Angeklagte belasteten sich gegenseitig. Nun wird der Prozess neu aufgerollt.

Das Bonner Landgericht muss einen im vergangenen Jahr abgeschlossenen Prozess um den Tod eines in einem Waldstück gefundenen Mannes neu verhandeln. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil aus dem März 2021 wieder auf, bei dem ein Angeklagter zu sechseinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt worden war. Der Fall werde zu einer neuen Verhandlung an eine andere Kammer des Landgerichts zurückverwiesen, erklärte der BGH in einem nun veröffentlichten Urteil.

Das Landgericht in Bonn hatte in dem Prozess einen damals 20-Jährigen wegen Totschlags verurteilt. Ein damals 30 Jahre alter Mitangeklagter wurde – obwohl er während der Tötung des Opfers dabei gewesen sein soll – dagegen freigesprochen. Die beiden Angeklagten hatten im Prozess den jeweils anderen belastet, den Mann getötet zu haben.

Zweifel an Vorsatz des Mitangeklagten

Die Geschehnisse sollen sich im Juli 2020 in einem Waldstück bei Eitorf im Rhein-Sieg-Kreis ereignet haben. Das Opfer war unter anderem mit einem Ast geschlagen worden. Teile der Leiche sollen anschließend mit Spiritus übergossen und entzündeten worden sein. Die Männer kannten sich nach Erkenntnissen der Gerichts aus der Drogenszene.

Der BGH monierte, dass die Beweiswürdigung, mit der das Landgericht "einen gemeinsamen Tatplan der beiden Angeklagten" damals abgelehnt und einen Tötungsvorsatz des schlussendlich freigesprochenen Mitangeklagten ausgeschlossen habe, als "lückenhaft" zu betrachten sei. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass es bei Würdigung "aller wesentlichen Gesichtspunkte" nicht doch zu einer Verurteilung des Mitangeklagten gekommen wäre.

Gegen das Urteil hatten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der verurteilte Angeklagte Revision eingelegt. Das Bonner Landgericht teilte am Donnerstag mit, dass ein Termin für die neue Verhandlung noch nicht feststehe.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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