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Köln: Mietverbot in Schulen für AfD? Stadt trifft Entscheidung


Debatte um Rechtsextremismus
AfD-Mietverbot in Köln? Entscheidung steht fest

Von t-online, shh

20.05.2025 - 09:36 UhrLesedauer: 2 Min.
Fähnchen mit dem Logo der AfD: Bremen will keine Zeit verlieren und drängt noch mehr als 2024 auf ein Verbot der Partei.Vergrößern des Bildes
Das Logo der AfD auf einem Fähnchen (Symbolbild): Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die Partei Anfang Mai als "gesichert rechtsextrem" eingestuft, dies nun aber vorläufig zurückgenommen. (Quelle: Daniel Karmann/dpa)
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Die zwischenzeitliche Einstufung der AfD als "gesichert rechtsextrem" löst in Köln eine Debatte über Parteiveranstaltungen in Schulen aus. Die Stadt gibt Antworten.

Die Stadt Köln wird auch in Zukunft öffentliche Räume an die Alternative für Deutschland (AfD) vermieten. Das geht aus einer Mitteilung der Stadtverwaltung vom Montag (19. Mai) hervor. Aus rechtlicher Sicht sei ein Mietverbot derzeit nicht zulässig, heißt es in der Einordnung zu mehreren Fragen, die sich Anfang Mai im Hauptausschuss gestellt hatten.

Die zwischenzeitliche Einstufung der AfD als "gesichert rechtsextrem" durch das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte in Köln die Debatte über ein Mietverbot für die Partei im öffentlichen Raum neu entfacht. Unter anderem in den Bezirksvertretungen Porz und Chorweiler wurden Dringlichkeitsanträge zu einem solchen Verbot gestellt, in der Bezirksvertretung Innenstadt ein entsprechender Antrag einstimmig beschlossen.

AfD-Mietverbot in Köln: Stadt erteilt Absage an Dringlichkeitsanträge

Durch den laufenden Rechtsstreit mit der AfD hat der Verfassungsschutz angekündigt, die Einstufung als "gesichert rechtsextrem" vorläufig zurückzunehmen. Selbst eine Einstufung hätte laut Angaben der Kölner Stadtverwaltung "unmittelbar rechtliche Auswirkungen auf die Tätigkeit des Verfassungsschutzes, jedoch nicht auf die Rechtsgrundlagen für die Entscheidungspraxis der öffentlichen Verwaltung".

Die Stadt sei verpflichtet, alle Parteien gleichzubehandeln, sofern diese nicht vom Bundesverfassungsgericht verboten würden. Erst ein Parteiverbot könnte dazu führen, dass keine öffentlichen Räume, wie etwa Schulen oder Berufskollegs, nicht mehr an die jeweiligen Parteien vermietet werden könnten.

AfD-Parteitag in Köln: Scharfe Kritik an Veranstaltung in Berufskolleg

Eine von der Stadt im vergangenen Jahr erlassene Extremismusklausel hat darauf nur bedingt Auswirkungen. Auf diese hatten sich mehrere Parteien in ihren Dringlichkeitsanträgen berufen. Sie untersagt eine Vermietung bei Hinweisen auf rechtsextreme, rassistische oder antisemitische Äußerungen oder Handlungen, unabhängig von einem bestehenden Parteiverbot.

Video | So begründet Nancy Faeser die AfD-Einordnung
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Quelle: reuters

"Auch unter Berücksichtigung der Grundlage der städtischen Extremismusklausel kann eine Vermietung nur abgelehnt beziehungsweise gekündigt werden, wenn sich für die geplante Nutzung konkrete Nachweise für strafbare Handlungen erbringen lassen", heißt es in der Stellungnahme der Stadt weiter. Diese hätten bei der AfD nach jetzigem Kenntnisstand nicht vorgelegen.

Das trifft auch den AfD-Kreisparteitag im Erich-Gutenberg-Berufskolleg in Köln-Buchheim am Wochenende statt. Vor dem Schulgebäude hatte es am Samstag (17. Mai) Gegenproteste gegeben.

"Gesichert rechtsextrem"? Wie geht es für die AfD in Köln weiter?

Nach der aktuellen Rechtslage hätte eine endgültige Einstufung der AfD als "gesichert rechtsextrem" keine Auswirkungen für Beamte oder Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst. Eine Mitgliedschaft in der AfD ist kein ausreichender Grund für eine Entlassung, sofern es keine Nachweise für verfassungsfeindliches Verhalten gibt.

Die Stadt hält damit an ihrer Linie fest, die auch bereits vor den aktuellen Entwicklungen gefahren hatte. Auf Anfrage von t-online hatte die Verwaltung bereits in der vergangenen Woche erklärt, dass eine Einstufung der AfD als "gesichert rechtsextrem" keine Auswirkungen auf die im Herbst anstehenden Kommunalwahlen hätte.

Verwendete Quellen
  • Ratsinformationssystem der Stadt Köln: Mitteilung der Stadtverwaltung vom 19. Mai 2025
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