Nach Anzeigen Staatsanwaltschaft sieht kein strafbares Handeln bei Woelki
Gegen Rainer Maria Woelki waren bei der Staatsanwaltschaft Köln mehrere Anzeigen eingegangen. Dem katholischen Geistlichen wurde Strafvereitelung vorgeworfen. Offenbar gibt es dafür jedoch keine Ansätze.
Die Kölner Staatsanwaltschaft sieht bei Kardinal Rainer Maria Woelki kein strafbares Handeln. Ermittlungen gegen den Erzbischof von Köln würden deshalb nicht eingeleitet, sagte am Dienstag Oberstaatsanwalt Ulf Willuhn. Die "Bild"-Zeitung hatte berichtet. Gegen Woelki waren mehrere Strafanzeigen wegen Strafvereitelung im Amt eingegangen. Der Kardinal hält seit einem Jahr ein Gutachten der Münchner Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl zurück, wofür er rechtliche Bedenken anführt. Das in seinem Auftrag erstellte Gutachten hat den Umgang von Bistumsverantwortlichen mit Missbrauchsvorwürfen untersucht. Westpfahl Spilker Wastl hat Kritik an dem Gutachten zurückgewiesen.
Die Staatsanwaltschaft ist seit längerem damit beschäftigt, das ihr vorliegende Gutachten auszuwerten. Diese Prüfung dauere noch an, sagte Willuhn. Bisher hätten sich keine strafrelevanten Ansätze daraus ergeben. Dies sei auch eher nicht zu erwarten gewesen, weil die Fälle meist schon länger zurücklägen. Entweder seien sie verjährt oder die mutmaßlichen Täter schon tot.
- Nachrichtenagentur dpa