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Köln: Prozess um fast verhungertes Mädchen – "Das war nur noch Haut und Knochen"


Prozess in Köln
Erzieher: "Das war nur noch Haut und Knochen"


20.04.2021Lesedauer: 3 Min.
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Die Angeklagte sitzt zwischen Anwälten im Gerichtssaal: Der 24-jährigen Mutter eines fast verhungerten Mädchens wirft die Staatsanwaltschaft versuchten Mord vor.Vergrößern des Bildes
Die Angeklagte sitzt zwischen Anwälten im Gerichtssaal: Der 24-jährigen Mutter eines fast verhungerten Mädchens wirft die Staatsanwaltschaft versuchten Mord vor. (Quelle: Oliver Berg/dpa)

In Köln geht der Prozess um ein beinahe verhungertes Mädchen weiter. Der Mutter und ihrem Partner werden schwere Vorwürfe gemacht. Welche Rolle spielte die Kindertagesstätte?

Im August 2020 wurde ein fünfjähriges Mädchen fast verhungert ins Krankenhaus eingeliefert. Im Gerichtsverfahren wegen versuchten Mordes gegen ihre 24-jährige Mutter und deren 23-jährigen Partner sagten jetzt Mitarbeiter aus dem Kindergarten des Mädchens aus. Zunächst wurde die Leiterin der Kindertagesstätte vernommen.

Weil die Mutter es offenbar versäumt hatte, beim zuständigen Amt Essensgeld zu beantragen, waren das kleine Mädchen, das von Anfang an als extrem mager und immer hungrig aufgefallen war, und sein zwei Jahre jüngerer Bruder mehrere Monate lang vom Essen ausgeschlossen worden. "Das muss im Juni oder Juli 2019 begonnen haben, etwa bis zum November", sagte die Zeugin.

Die Aussage der 53-Jährigen wirft die Frage auf, ob nicht zumindest hinsichtlich des Essens im zum Erzbistum Köln zugehörigen Kindergarten eine unbürokratische Lösung hätte gefunden werden können.

E-Mail ans Bistum: "Bin ratlos"

Die Vorsitzende Richterin verlas eine E-Mail, die die Erzieherin am 29. Mai 2019 an das Erzbistum geschickt hatte. Darin schildert diese, dass mittlerweile ein Betrag von fast 1.000 Euro offen stehe. "Es passiert nichts. Ich bin wirklich ratlos und benötige Unterstützung", heißt es darin. Auch: Sie wisse nicht, ob der Pastor helfen könne?

Auch der Mutter habe sie vorgeschlagen, den Pastor um karitative Hilfe zu bitten, sagte die Erzieherin vor Gericht. Diese habe aber abgewehrt: Nein, sie könne sich an das Amt wenden, die kirchliche Hilfe hätten andere sicher nötiger. Damit ließ man es seitens der Einrichtung dann bewenden – und kam zu der Lösung, den Kindern dann eben kein Essen mehr zu geben.

"Mutter war immer gut gekleidet"

Das Bild, das die Erzieherin von der Familie zeichnete, war ein zwiegespaltenes. "Die Mutter war immer geschminkt und schick gekleidet – sauber, ordentlich, adrett. Wie so eine junge Mutter in dem Alter aussieht, die etwas auf sich hält", berichtete die Zeugin. "Sie war eine sehr junge Mutter, wirkte oft überfordert", so die Zeugin weiter.

Die Kinder seien "von außen sauber" gewesen, allerdings habe die Wäsche des Mädchens zeitweise sehr gestunken. Darauf angesprochen, soll die Mutter erklärt haben, ihre Waschmaschine sei kaputt, und weil das Mädchen so oft in die Hose oder in die Windel mache, komme sie nicht mit dem Waschen hinterher.

Mädchen wollte nicht nach Hause

Zwiegespalten war auch die familiäre Beziehung: "Sie war zu den Kindern freundlich und liebevoll. Aber dass sie sie in den Arm genommen, gedrückt und geküsst hätte? Nie." Bisweilen habe das Mädchen beim Abholen nicht nach Hause gewollt, sagte ein Erzieher im Zeugenstand über das kleine Mädchen: "Sie hatte eine ambivalente Beziehung zu ihrer Mutter."

Gerade gegen Ende habe diese oft etwas überfordert oder gestresst gewirkt, so der Erzieher: "Das habe ich in den Bring- und Abholphasen beobachtet." Auch der Pflegestand der Kinder, insbesondere des Mädchens, soll mit der Zeit schlechter geworden sein: "Manchmal wurde sie schon mit einer vollen Windel gebracht", verlas die Vorsitzende Richterin eine Aussage, die der junge Mann der Polizei gegenüber gemacht hatte. "Ja, gegen Ende war das so", bestätigte er.

Zwischen 2017 und 2020 besuchten beide Geschwister die Einrichtung. Zusätzlich war der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) in der Familie tätig, allerdings in wechselnder Konstellation, wie die Kita-Leiterin berichtete: "Innerhalb eines Jahres habe ich drei verschiedene Mitarbeiter kennengelernt. Ich dachte, das darf doch nicht wahr sein! Die Familie braucht doch auch Kontinuität."

Mädchen soll eine Nahrungsunverträglichkeit gehabt haben

Fördermaßnahmen, die für das unterentwickelte Mädchen in der Kita stattfinden sollten, hatten immer wieder ausfallen müssen, weil die Mutter ihre Kinder nicht brachte. "Von 410 möglichen Besuchstagen haben die Kinder an 230 Tagen gefehlt, davon 170 unentschuldigt", verlas die Richterin aus der Akte. "Ja", bestätigte die Einrichtungsleiterin: "Viele Kinder kommen mal unregelmäßig, es gibt ja keine Besuchspflicht in der Kita, aber so unregelmäßig war es nur bei dieser Familie."

Trotz der vielen involvierten Experten baute das Kind körperlich immer mehr ab: Mit einem Körpergewicht von nur 8,2 Kilogramm wurde sie schließlich in das Kinderkrankenhaus Amsterdamer Straße eingeliefert, da akute Lebensgefahr bestand.

Medizinische Gründe konnten die Ärzte damals nicht feststellen, so dass die Staatsanwaltschaft davon ausgeht, dass die Mutter das Kind bewusst beinahe verhungern lassen habe. Laut Kita-Leiterin soll es jedoch die Diagnose eines Kinderarztes geben, nach welcher das Mädchen an einer Nahrungsmittelunverträglichkeit leidet.

Verwendete Quellen
  • Beobachtungen und Gespräche im Gerichtssaal
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