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Haftstrafe gegen Böllerwerfer von Köln rechtskräftig


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Haftstrafe gegen Böllerwerfer von Köln rechtskräftig

Von dpa
18.02.2022Lesedauer: 1 Min.
BundesgerichtshofVergrößern des BildesEin Hinweisschild steht vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. (Quelle: Uli Deck/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Die Strafe von mehr als drei Jahren Haft für den Böllerwerfer beim Fußball-Bundesliga-Derby 2019 in Köln ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf in Karlsruhe die Revision des Angeklagten, wie der BGH am Freitag bekanntgab (Az. 3 StR 264/21). Durch die Detonation des illegalen Böllers waren 21 Menschen, darunter viele Pressefotografen und Ordner, verletzt worden.

Die Tat hatte sich im September 2019 beim Spiel zwischen dem 1. FC Köln und Borussia Mönchengladbach ereignet. Das Kölner Landgericht hatte den Mann zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Nach Ansicht des BGH ist das Urteil nicht zu beanstanden.

Nach Überzeugung des Landgerichts hat der damals 35-Jährige den in Deutschland verbotenen Böller durch ein Absperrgitter vor der Südtribüne in den Stadioninnenraum geworfen.

Mehrere Geschädigte haben ausgesagt, nach der ohrenbetäubenden Detonation zunächst an einen Terroranschlag im Stadion geglaubt zu haben. Ein Sprengstoffsachverständiger des Bundeskriminalamts hat
dem Böller eine "besondere Gefährlichkeit" attestiert. Knallkörper dieser Art seien sogar beim Aufsprengen von Geldautomaten benutzt worden.

Bei dem Verfahren wurde der Böllerwerfer zudem wegen Zeigens des Hitlergrußes am Rande einer Demonstration am Kölner Hauptbahnhof im Oktober 2018 mit verurteilt. Ferner erging ein Schuldspruch wegen
vorsätzlicher Körperverletzung und Beamtenbeleidigung bei einer
Rangelei vor einem Kiosk im August 2020.

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