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Erzbistum Köln zahlte Spielschulden von Priester – mit Geldern für Missbrauchsopfer


Mit Geldern für Missbrauchsopfer
Erzbistum Köln zahlte eine Million für Spielschulden von Priester

Von dpa
Aktualisiert am 15.04.2022Lesedauer: 1 Min.
Der Kölner Dom (Symbolbild): Allein die Steuern und Zinsen betrugen Hunderttausende Euro.Vergrößern des BildesDer Kölner Dom (Symbolbild): Allein die Steuern und Zinsen betrugen Hunderttausende Euro. (Quelle: Panama Pictures/imago-images-bilder)
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Ein Priester aus dem Raum Köln hat sich offenbar komplett überschuldet und das Erzbistum hat die Rechnung beglichen – mehr als eine Million Euro. Das Geld kam teilweise aus einem Topf für Missbrauchsopfer.

Das Erzbistum Köln hat insgesamt 1,15 Millionen Euro für einen überschuldeten Priester gezahlt. Der Priester habe knapp 500.000 Euro Schulden gehabt, sagte am Donnerstag ein Sprecher des Erzbistums. Zuvor hatte der "Kölner Stadt-Anzeiger" darüber berichtet. Die Schulden habe das Erzbistum in mehreren Tranchen beglichen, um dem Geistlichen in seiner akuten Notlage zu helfen, sagte der Sprecher. Einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" zufolge soll ein Teil der Schulden aus Glücksspiel stammen.

Nach intensiven steuerrechtlichen Überprüfungen sei man dann zu der Erkenntnis gekommen, dass diese Zuwendungen steuerpflichtig seien. Die nachträgliche Versteuerung samt Zinsen habe das Erzbistum dann nochmal knapp 650.000 Euro gekostet.

Kirchenrechtler Schüller: "Erschreckende Unkenntnis oder Ignoranz"

Die Mittel seien zum Teil aus einem Sondervermögen entnommen worden, aus dem auch die Zahlungen an Opfer von sexuellem Missbrauch geleistet werden. Die Lohnsteuerbegleichung plus Zinsen sei hingegen aus dem Personalkostenbudget des Erzbistums bezahlt worden, sagte der Sprecher.

In die Verwendung der Mittel aus dem Sondervermögen waren die Aufsichts- und Kontrollgremien des Erzbistums nicht eingebunden. Dies sei aber auch nicht nötig gewesen, betonte der Sprecher. Das Erzbistum habe darüber in diesem Fall selbst verfügen können. Dem widerspricht der Münsteraner Kirchenrechtler Thomas Schüller. "Die Auskunft des Erzbistums zeigt eine erschreckende Unkenntnis oder Ignoranz der einschlägigen vermögensrechtlichen Bestimmungen", sagte Schüller dem "Kölner Stadt-Anzeiger".

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