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Einrichtungsbezogene Impfpflicht als Herausforderung


Mainz
Einrichtungsbezogene Impfpflicht als Herausforderung

Von dpa
16.03.2022Lesedauer: 2 Min.
Corona-ImpfungVergrößern des BildesDie Mitarbeiterin eines Impfteams bereitet eine Spritze für die Corona-Impfung vor. (Quelle: Sebastian Gollnow/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Am Tag des Inkrafttretens der einrichtungsbezogenen Impfpflicht für Pflege- und Gesundheitspersonal hat der rheinland-pfälzische Sozialminister Alexander Schweitzer (SPD) diese als Herausforderung bezeichnet. "Die Erhebungen verdeutlichen aber, dass die große Mehrheit unter den Beschäftigten sich ihrer Verantwortung bewusst ist und sich impfen lässt", sagte er am Mittwoch.

Bei den Impfwerten in den Pflegeeinrichtungen liege Rheinland-Pfalz bundesweit in der Spitzengruppe, betonte Schweitzer. "Es kommt aber natürlich weiterhin auf jede Impfung an, um das Virus zu bekämpfen." Das Ministerium fragt nach eigenen Angaben alle zwei Wochen den Impfstatus von Mitarbeitern und Bewohnern von Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe ab. Die aktuellsten Zahlen datieren vom 4. März: Bis dahin lagen Rückmeldungen von 421 der insgesamt 485 Pflegeeinrichtungen im Land vor und es waren 95,5 Prozent der Mitarbeiter vollständig geimpft oder genesen.

Die Teil-Impfpflicht gilt auch für Gesundheitspersonal in Krankenhäusern. Für den medizinischen Bereich liegen dem Ministerium den Angaben zufolge aber keine absoluten Zahlen vor, es fehle eine Rechtsgrundlage für ein Monitoring. Kalkuliert werde hier mit einer Impfquote von 92,5 Prozent.

Die insgesamt rund 175.000 in Rheinland-Pfalz der Teil-Impfpflicht unterliegenden Beschäftigten hatten noch bis Dienstag Zeit gehabt, ihre Corona-Impfung oder Genesung nachzuweisen oder ein Attest vorzulegen, dass sie nicht geimpft werden können. Wurden die Nachweise bis dahin nicht vorgelegt oder bestehen Zweifel an deren Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit, muss die Leitung einer Einrichtung dies unverzüglich dem zuständigen Amt melden. Die Gemeldeten werden dann aufgefordert, die Nachweise vorzulegen und erhalten dafür eine Frist von zwei Wochen. Sollte der Nachweis auch dann nicht erbracht werden, wird im Regelfall ein Bußgeld von 500 Euro verhängt und verboten, die Einrichtung zu betreten.

Wie viele Meldungen es aus Krankenhäusern geben werde, sei noch nicht absehbar, sagte der Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz, Andreas Wermter, am Mittwoch. Dafür sei es zu früh.

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