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Die meisten Corona-Beschränkungen fallen weg


Mainz
Die meisten Corona-Beschränkungen fallen weg

Von dpa
29.03.2022Lesedauer: 2 Min.
MaskeVergrößern des BildesEin gebrauchter orangefarbener Mund-Nasen-Schutz liegt auf dem Gehweg. (Quelle: Peter Kneffel/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Trotz der weiterhin hohen Zahl an Corona-Infektionen werden in Rheinland-Pfalz die meisten Beschränkungen ab dem 3. April entfallen, eine sogenannte Hotspot-Regelung wird es zunächst nicht geben. Das teilte die Landesregierung nach einer Kabinettssitzung am Dienstag mit. Die Maskenpflicht in Krankenhäusern, Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen und im Öffentlichen Personen-Nahverkehr soll bestehen bleiben. Hintergrund der Entscheidung ist laut Landesregierung die von der Ampelkoalition im Bund durchgesetzte Änderung des Infektionsschutzgesetzes.

Damit die Landesparlamente die nun geltenden Regelungen abändern könnten, müsste eine konkrete Gefahr der Überlastung des Gesundheitssystems drohen, erläuterte Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) die Entscheidung. "Das ist im Hinblick auf die Krankheitslast bei uns bisher nicht der Fall; aber die Lage ist in unseren Krankenhäusern vor allem im Hinblick auf den Ausfall von Mitarbeitenden ernster als sie jemals war." Das Bundesgesetz nehme den Ländern aber jede Möglichkeit flexibler Schutzmaßnahmen. Er appellierte an die Eigenverantwortung der Menschen, sich und andere in bestimmten Situationen auch nach dem Wegfall der Maskenpflicht zu schützen und einen Mund-und-Nasenschutz aufzusetzen.

Ungeachtet der hohen Fallzahlen ist laut Hoch "eine echte krankheitsbedingte Notlage" bislang nicht eingetreten. Viele Patientinnen und Patienten in den Krankenhäusern seien "nicht wegen Corona, sondern mit Corona auf den Stationen". Beim behandelnden Personal gebe es aber einen hohen Krankenstand. "Das bleibt eine dramatische Belastung in den Einrichtungen, ist aber auch darauf zurückzuführen, dass vor allem bisher die Pflichtzeiten zur Absonderung einzuhalten sind", erklärte Hoch.

Der Bund habe in der Gesundheitsministerkonferenz am Montag angekündigt, die Absonderungsregelungen anzupassen und hier eine Entlastung zu schaffen. Bis dahin werde Rheinland-Pfalz das, was selbst geregelt werden könne, nun vorbehaltlich weiterer Änderungen durch das Bundesgesundheitsministerium und das Robert Koch-Institut (RKI) mit einer eigenen Absonderungsverordnung anpassen. Ziel sei es, dass Menschen mit Symptomen möglichst Begegnungen vermeiden und jene, die symptomfrei sind, wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren können.

Dazu will die Landesregierung nach eigenen Angaben eine sogenannte Arbeitsquarantäne ermöglichen. Dieses Instrument kann demnach in Absprache zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern vereinbart werden. Es sollen strenge Maßnahmen wie eine FFP2-Maskenpflicht gelten und Kontakte auf ein Mindestmaß reduziert werden. "Zudem kann so leichter auch die Versorgung von infizierten Patientinnen und Patienten durch infiziertes, aber nicht erkranktes Personal sichergestellt werden", erklärte Hoch weiter. Die bisher erforderliche Genehmigung durch die Gesundheitsämter soll entfallen.

In den Schulen soll es ab Montag (4. April) zweimal pro Woche ein sogenanntes anlassloses Testangebot für die Schülerinnen und Schüler sowie für das Personal geben. Nach den Osterferien wird diese Regelung nach Angaben von Bildungsministerin Stefanie Hubig (SPD) noch eine Woche weitergeführt. Wie es danach weitergehe, werde zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.

Auch in den Kitas wird den Angaben zufolge die anlassbezogene Testpflicht weiter bestehen. Das bedeutet, dass nach einem Infektionsfall für alle Kontaktpersonen eine Absonderungspflicht besteht. Die betroffenen Kinder und die Beschäftigten sollen erst dann wieder in die Kita zurückkehren, wenn sie sich mit einem Antigen-Schnelltest einer zertifizierten Teststelle freigetestet oder sich zehn Tage abgesondert haben.

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