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Abgetrennter Biber-Kopf im Gefrierschrank – 58-Jähriger aus Bayern vor Gericht


Tier gejagt und geköpft
Toter Biber im Gefrierschrank – Mann vor Gericht


Aktualisiert am 18.11.2022Lesedauer: 3 Min.
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Ein Biber knabbert die Rinde von Weidenästen ab: In Bayern hat ein Artgenosse einen Rechtsstreit ausgelöst. (Symbolfoto)Vergrößern des Bildes
Ein Biber knabbert die Rinde von Weidenästen ab (Symbolbild): Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist der Biber streng geschützt. (Quelle: Patrick Pleul/dpa)

Illegale Jagd auf geschütztes Tier: Die Polizei hat bei einer Durchsuchung einen abgetrennten Biberkopf im Gefrierfach eines Mannes aus Bayern gefunden.

Seine Wut auf den Biber brachte den 58-jährigen Herrn S. vor Gericht. Er hatte das Tier getötet und ihm anschließend den Kopf abgetrennt. Mit Schlagfallen jagte er das Tier. Bei einer Wohnungsdurchsuchung entdeckte die Polizei zudem illegale Waffenteile.

Der Biber war in Deutschland fast ausgerottet. Dass es ihn wieder in vermehrter Zahl gibt, ist seinem konsequenten Schutz zu verdanken. Doch mit der stetig wachsenden Population nehmen auch die Konflikte zu. So auch in Bad Endorf bei Rosenheim.

Illegale Jagd auf den Biber: Getötet und Kopf abgetrennt

Ein 58-Jähriger hatte einen solchen Hass auf den Biber, dass er ihn auf seinem Waldgrundstück jagte – mit zwei verbotenen Schlagfallen. Das Landratsamt unternehme nichts, begründete er seine illegale Jagd gegenüber Arbeitskollegen. Die schöpften Verdacht und informierten die Behörden. Am Ende musste sich der Biberjäger gleich wegen mehrerer Delikte vor dem Rosenheimer Schöffengericht verantworten.

Die Anklage hielt ihm vor, einen Biber getötet und ihm anschließend den Kopf abgetrennt zu haben. Die Polizei fand die Kadaverteile bei einer Durchsuchung im Gefrierschrank des Beschuldigten. Zudem berichtete ein Polizist vor Gericht, dass der Angeklagte zwei Schlagfallen besaß – funktionsfähig und gespannt.

Angeklagter vor den Trümmern seiner Existenz

Der Beschuldigte begründete seine Jagd auf das geschützte Tier mit dem Satz: "Die Biber sind zu viel." In der Verhandlung räumte S. die illegale Jagd auf den Biber ein, machte aber keine weiteren Angaben. Dafür sein Verteidiger. Aus Sicht seines Mandanten habe es auf dem Grundstück eine "Biber-Plage" gegeben. Die Tiere hätten die Bäume angefressen. Es würde sich bei ihm aber "nicht um einen Biberhasser" handeln. Dennoch habe er Handlungsbedarf gesehen.

Er habe einen Biber erschlagen, der sich lebend in einem Zaun verfangen habe. Unerklärlich sei, so sein Anwalt, warum er Teile des Tieres im Gefrierschrank aufbewahrt habe. Sein Mandant bedauere sein Verhalten sehr. Zudem habe dieser seinen Job verloren und stehe vor den Trümmern seiner Existenz.

Polizei findet Munition und Cannabis-Pflanzen

Schwerwiegender waren für den Angeklagten die Funde bei der Razzia in seiner Wohnung. Die Beamten entdeckten einen Patronengurt mit sechs Leuchtspurgeschossen mit roter Farbmarkierung sowie vier Vollmantelweichkerngeschosse. Bei der Leuchtspurmunition handelt es sich um verbotene Kriegswaffen, bei den übrigen Patronen um Munition zum Verschießen aus erlaubnispflichtigen Waffen.

Dafür hätte der 58-Jährige aber eine waffenrechtliche Erlaubnis gebraucht. Dies seien Souvenirs aus seiner Bundeswehrzeit, sagte er vor Gericht. Er habe sie in einer Dose mit alten Münzen aufbewahrt und nicht mehr daran gedacht. Auch bei den getrockneten Cannabis-Pflanzen war der Angeklagte geständig.

Angeklagter muss mehrere Tausend Euro bezahlen

Das Fazit der Anklagevertreter war, dass es schlecht für den Angeklagten gelaufen sei, "vom Biber über die Munition bis zum Marihuana", zitiert das "Oberbayerische Volksblatt" aus der Verhandlung. "Bei den Kriegswaffen handelt es sich um ein Verbrechen, die Tötung des Bibers und der Besitz von Marihuana sind dagegen nur ein Vergehen", erklärt Gerichtssprecher Stefan Tillmann t-online.

Da der Angeklagte sich von Anfang an geständig gezeigt und wegen der Betäubungsmittelsache bereits seinen Job verloren habe, folgte die Richterin dem Antrag der Verteidigung: "S. wurde zu 180 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt", so Tillmann. Die Schlagfallen seien besonders verwerflich und einen Biber zu erschlagen ein brutales Vorgehen.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherchen
  • Telefonat mit Gerichtssprecher Stefan Tillmann
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