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"Letzte Generation" soll für Polizeieinsätze zahlen


Vierstellige Strafen drohen
"Letzte Generation" soll für Polizeieinsätze zahlen

Von t-online, jse

18.12.2022Lesedauer: 1 Min.
Klimablockade der "Letzten Generation" am Stachus (Archivbild): Künftig sollen Polizeieinsätze für die Klimaaktivisten richtig teuer werden.Vergrößern des BildesKlimablockade der "Letzten Generation" am Stachus (Archivbild): Künftig sollen Polizeieinsätze für die Klimaaktivisten richtig teuer werden. (Quelle: Wolfgang Maria Weber/imago-images-bilder)
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In der kommenden Woche will die "Letzte Generation" wieder in München blockieren. Das, so kündigt es die Polizei an, könnte richtig teuer werden.

Die Klimaaktivisten der "Letzten Generation" sollen künftig für von ihnen verursachte Einsätze blechen. Das geht aus einer Ankündigung des Pressechefs des Münchner Polizeipräsidiums, Andreas Franken, hervor. Zunächst hatte darüber die "Süddeutsche Zeitung" berichtet.

Die "Letzte Generation" hatte zuletzt angekündigt, am Dienstag am Stachus in München den Verkehr blockieren zu wollen. Die Polizei will verhindern, dass sich die Aktivisten erfolgreich festkleben. Wer es dennoch schafft, für den könnte es teuer werden. Die Höhe der Gebühr richte sich nach der Länge des Einsatzes, erklärte Franken. Pro Person könne die zwischen 250 und über 1.000 Euro liegen.

Es droht Weihnachten in Gewahrsam

Anmelden können die Klimaaktivisten ihre geplante Versammlung am Dienstag nicht: Die Stadt München hat Proteste, "bei denen sich Teilnehmende fest mit der Fahrbahn oder an Gegenständen auf der Fahrbahn (...) verbinden" ausdrücklich untersagt. Verstöße können mit bis zu 3.000 Euro Bußgeld bestraft werden – zusätzlich zu der durch die Polizei angekündigte Rechnung für den Einsatz selbst.

Sollten am Dienstag Aktivisten von der Polizei festgesetzt werden, droht ihnen ein Weihnachtsfest in Präventivgewahrsam. Das bayerische Polizeiaufgabengesetz sieht diese Möglichkeit vor, "um die unmittelbar bevorstehende Begehung oder Fortsetzung einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit oder einer Straftat zu verhindern".

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