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Starkoch Alfons Schuhbeck steht schon wieder vor Gericht – darum geht's


Starkoch soll auch aus dem Gewürzladen fliegen
Alfons Schuhbeck steht schon wieder vor Gericht

Von t-online, cup

Aktualisiert am 12.02.2023Lesedauer: 1 Min.
Alfons Schuhbeck bei einem Auftritt nach seiner Verurteilung im Theatro (Archivbild): Viele Geschäfte in der Stadt musste der Starkoch schon aufgeben – vor Gericht könnte bald der Gewürzladen folgen.Vergrößern des BildesAlfons Schuhbeck bei einem Auftritt nach seiner Verurteilung im Theatro (Archivbild): Viele Geschäfte in der Stadt musste der Starkoch schon aufgeben – vor Gericht könnte bald der Gewürzladen folgen. (Quelle: Smith / Imago Images)
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Nächster Prozess gegen Alfons Schuhbeck: Diesmal geht es um seine alte Firma. Auf der Kippe steht sein letztes Geschäft am Münchner Platzl.

Starkoch Alfons Schuhbeck wird am Montag erneut Protagonist eines Prozesses in München sein. Nach seiner Verurteilung wegen Steuerhinterziehung im Oktober könnte es der nächste große Schritt in der Demontage seines Imperiums sein. Wie die "tz" berichtet, geht es am Landgericht am Montag um den Gewürzladen Schuhbecks am Platzl. Dort ist Schuhbeck zwar inzwischen nur noch Angestellter – steht mit seinem Namen jedoch immer noch als Gallionsfigur dafür ein.

Dem Bericht der "tz" unter Berufung aufs Landgericht zufolge gehe es in dem Prozess um die Miete im Orlandohaus am Platzl, in dem Schuhbecks Gewürzladen untergebracht ist. Der Eigentümer soll Schuhbeck nämlich bereits zweifach gekündigt haben, unter anderem nach dessen Geständnis um Steuerhinterziehungs-Prozess. Doch Schuhbecks Unternehmen weigere sich, auszuziehen.

Alfons Schuhbecks Gewürzladen in München ist Thema vor Gericht

Jetzt will der Vermieter einen Auszug vor Gericht erzwingen. In dem Prozess gehe es zudem um mindestens zwei Monatsmieten – umgerechnet in den Geldwert beziffert das Gericht die Streitsumme auf über 330.000 Euro. Erwartet wird Schuhbeck am Montag indes nicht: Das Gericht gehe davon aus, dass die Beklagten in Abwesenheit verurteilt werden.

Damit könnte der Vermieter sein Recht zügig durchsetzen. Zwei Wochen hätte die Firma Schuhbecks Zeit, Einspruch einzulegen, danach könnte das Urteil vollstreckt werden. Womöglich klingelt bei Schuhbecks Gewürzladen sogar der Gerichtsvollzieher.

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