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Diesel-Fahrverbot: Muss die Stadt München ihre Fahrzeuge verschrotten?


Münchens OB antwortet auf heikle Frage
Dieselfahrverbot: Muss die Stadt ihre Fahrzeuge verschrotten?

Von t-online, ok

14.02.2023Lesedauer: 2 Min.
imago images 0202615540Vergrößern des BildesWarnschild für das Diesel-Fahrverbot innerhalb des Mittleren Rings (Archivbild): Was passiert eigentlich mit den städtischen Fahrzeugen? (Quelle: IMAGO/Ulrich Wagner)
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Nur noch neuere Diesel-Fahrzeuge dürfen in der Innenstadt fahren. Die Stadt setzt die Regelung durch, aber ist sie auch umweltbewusst bei ihren eigenen Fahrzeugen?

Seit 1. Februar gilt ein Dieselfahrverbot für Fahrzeuge mit Abgasnorm 4/IV und schlechter in München. Ab am 1. Oktober soll die zweite Stufe des Verbots in Kraft treten, sollte der Stickstoffoxid-Grenzwert bis dahin nicht eingehalten werden können. Dann wären auch Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 5/V betroffen. Autofahrer müssen sich daran halten, sonst drohen Bußgelder. Gilt das auch für die Fahrzeuge der Stadt München?

Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) hat jetzt auf die Frage der Fraktion FDP/Bayernpartei vom November 2022 geantwortet, ob die Stadt ihre Vorbildfunktion nachkäme und alle Euro-5-Fahrzeuge und niedriger demnächst umtauschen oder ob der städtische Fuhrpark demnächst "ein Schrottplatz" werden würde: Ein Austausch aller noch vorhandenen Euro 4/Euro IV-Fahrzeuge mit Dieselantrieb werde zum 1. Februar 2023 laut Reiter nicht möglich sein. Als Grund führt er an: die "häufig sehr langen Beschaffungs- und Lieferzeiten". Gleiches treffe auf viele der noch zahlreich vorhandenen Euro-5-Fahrzeuge zu zum 1. Oktober.

Ausnahmen für städtische Fahrzeuge

Allerdings werde ein Ersatz dieser Fahrzeuge schon aufgrund des Alters zeitnah erfolgen, kündigt das Stadtoberhaupt weiter an. Aktuell werde zum Beispiel für die Münchner Feuerwehr in rund 80 neue Löschfahrzeuge investiert.

Für die noch vorhandenen Diesel-Fahrzeuge, die unter das Fahrverbot fallen, werde zudem die Ausnahmeregelung greifen. Diene der Einsatz der städtischen Fahrzeuge dem öffentlichen Interesse, insbesondere zur Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern und Dienstleistungen, seien die Voraussetzungen für die Einzelausnahmen erfüllt, wird dazu das zuständige Referat für Klima- und Umweltschutz zitiert. Auch die Beteiligungsgesellschaften würden, sofern nötig, die bestehenden Ausnahmeregelungen nutzen.

932 Fahrzeuge im Fuhrpark mit Schadstoffklasse 5 und schlechter

Diese Ausnahmen gelten immerhin für etliche Fahrzeuge der Stadt. Aktuell befinden sich laut Mitteilung im Fuhrpark der Landeshauptstadt München und ihrer Beteiligungsgesellschaften 932 Fahrzeuge mit Dieselantrieb, die der Schadstoffklasse Euro 5 bzw. Euro V und niedriger entsprechen. Die meisten der Fahrzeuge hat das Baureferat im Einsatz (219). Danach kommt das Kreisverwaltungsreferat (194). Bei den Beteiligungsgesellschaften sind es die Stadtwerke München, die am meisten über Fahrzeuge dieser Art verfügen (281).

Dieselfahrzeuge im kommunalen Fuhrpark, das seien vor allem Lastwagen, eine Vielzahl verschiedener Spezial- und Sonderfahrzeuge, wie z.B. Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr, für die Abfallentsorgung, die Winterdienstfahrzeuge oder Kehrmaschinen. Viele davon hielten auch bereits die Euro 6/VI-Norm ein. Die Beteiligungsgesellschaften hätten bereits "zahlreiche Fahrzeuge" auf elektrische Antriebe umgestellt und teilweise auch gar keine Dieselfahrzeuge mehr im Betrieb.

Verwendete Quellen
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