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Alfons Schuhbeck: Starkoch droht neues Gerichtsverfahren


Ermittlungen wegen Insolvenzverschleppung
Alfons Schuhbeck droht nächster Prozess

Von t-online, jov

Aktualisiert am 01.03.2023Lesedauer: 2 Min.
imago images 170452828Vergrößern des BildesAlfons Schuhbeck im Sitzungssaal des Oberlandesgerichts München II (Archivbild): Den Starkoch lassen die Auseinandersetzungen mit der Justiz nicht los. (Quelle: IMAGO/Frank Hoermann / SVEN SIMON)
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Nach der Verurteilung wegen Steuerhinterziehung könnte Schuhbeck bald erneut auf der Anklagebank Platz nehmen. Auch in diesem Fall ist eine Haftstrafe möglich.

Starkoch Alfons Schuhbeck kommt einfach nicht los vom Ärger mit der Justiz. Nach dem Gerichtsurteil wegen Steuerhinterziehung – Schuhbeck drohen drei Jahre und zwei Monate Haft – könnte nun ein weiterer Strafprozess folgen: Laut der "tz" ermittelt die Staatsanwaltschaft I aufgrund des Verdachts von Wirtschaftsstraftaten.

Die Zeitung zitiert Oberstaatsanwältin Anne Leiding mit den Worten: "Es ist zutreffend, dass wir weiterhin Ermittlungen, auch wegen Insolvenzverschleppung, im Zusammenhang mit Herrn Schuhbeck und seinen Firmen führen, darunter befindet sich auch die Firma Schuhbecks Gewürze GmbH."

Letzteres Unternehmen stand gerade erst im Fadenkreuz der Justiz: Es wurde nach der Insolvenz Schuhbecks im Frühjahr 2021 gegründet. Die Firma sitzt prominent am "Platzl 4a" in bester Innenstadtlage. Allerdings hat sie von Juni 2022 bis Februar 2023 keine Miete mehr gezahlt – aber weiterhin Geld verdient (t-online berichtete). Der Vermieter, die Messerschmitt-Stiftung, kündigte bereits im Oktober den Mietvertrag und forderte eine Summe von 200.000 Euro. Außerdem muss der Laden Mitte März geräumt werden.

Bis zu drei Jahre Haft für Insolvenzverschleppung

Anhaltspunkte gebe es für mehrere mögliche Wirtschaftsstraftaten, die geprüft würden. Laut Oberstaatsanwältin Leiding wird es noch einige Zeit dauern, bis Ergebnisse zu erwarten sind. Bereits Ende 2021 hatte die Staatsanwaltschaft von Amts wegen Vorermittlungen eingeleitet, die inzwischen in ein reguläres Ermittlungsverfahren übergegangen sind.

Für Insolvenzverschleppung kann es bis zu drei Jahre Haft geben. Die "tz" zitiert einen Sprecher des Oberlandesgerichts München mit dem Hinweis, eine Insolvenzverschleppung liege vor, wenn der Eröffnungsantrag für eine solche "nicht", "nicht rechtzeitig" oder "nicht richtig" gestellt werde.

Darüber hinaus hat der Starkoch laut dem Sprecher noch keine Schadenswiedergutmachung im Steuerprozess geleistet. Die Akten seiner Revision liegen seit dem 15. Februar beim Generalbundesanwalt, der sie nach Fertigung einer Stellungnahme zum Bundesgerichtshof weiterleiten wird.

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