t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeRegionalMünchen

IS-Rückkehrerin Jennifer W. beschäftigt den Bundesgerichtshof: Sklaverei?


Sklaven gehalten und misshandelt
IS-Rückkehrerin Jennifer W. beschäftigt den Bundesgerichtshof

Von afp, t-online
Aktualisiert am 05.03.2023Lesedauer: 3 Min.
BundesgerichtshofVergrößern des BildesBundesadler vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe: Die Instanz urteilt in der kommenden Woche im Fall einer IS-Anhängerin, die Sklaven gehalten hat. (Quelle: Uli Deck/dpa/Symbolbild/dpa)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Ist ihre Strafe angemessen? Der Bundesgerichtshof urteilt im besonders grausamen Fall von IS-Rückkehrerin Jennifer W., der seit Jahren die Münchner Justiz beschäftigt.

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entscheidet am Donnerstag über die Strafe für eine Frau aus Niedersachsen, die zur IS-Anhängerin wurde – und sogar tatenlos dabei zugesehen haben soll, wie ein kleines Mädchen qualvoll starb.

Der Fall Jennifer W. beschäftigte seit 2019 die Justiz in München. Vom dortigen Oberlandesgericht (OLG) wurde sie 2021 zu zehn Jahren Haft verurteilt, diese Strafe will die Bundesanwaltschaft vom BGH überprüfen lassen. (Az. 3 StR 246/22)

Fünfjährige und ihre Mutter als Sklavinnen gehalten

Das Münchner Gericht sah es als erwiesen an, dass W. zusammen mit ihrem Mann, ebenfalls ein Anhänger der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS), 2015 im Irak eine jesidische Frau und deren fünfjährige Tochter als Sklavinnen hielt. Eines Tages fesselte er das Kind mit den Armen an ein Fenstergitter im Hof und ließ es dort so lange in der prallen Sonne hängen, bis es nicht mehr zu retten war.

W. sah laut Gericht dabei zu, erkannte die Todesgefahr und unternahm dennoch nichts. Sie wurde unter anderem wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Versklavung, wegen Beihilfe zum versuchten Mord und zum versuchten Kriegsverbrechen schuldig gesprochen. Ihr Mann Taha A.-J. wurde Ende 2021 in Frankfurt wegen Völkermords und Verbrechen gegen die Menschlichkeit mit Todesfolge zu lebenslanger Haft verurteilt.

Der Prozess gegen W. war der bundesweit erste gegen eine IS-Rückkehrerin. Die heute Anfang 30-Jährige stammt aus Lohne im Landkreis Vechta. Sie konvertierte zum Islam und reiste 2014 im Alter von 23 Jahren nach Syrien. Dort heiratete sie A.-J., der kurz zuvor eine vom IS gefangen genommene, zur religiösen Minderheit der Jesiden gehörende Frau und deren Tochter als Sklavinnen gekauft hatte. An den Jesiden verübte der IS während seiner Herrschaftszeit im Irak Gräueltaten.

Anderthalb Monate dauernde Gefangenenschaft

Das Ehepaar zog in den Irak und nahm die Frau und das Kind mit. Der Mann misshandelte die jesidische Frau während der anderthalb Monate dauernden Gefangenschaft regelmäßig, teils offenbar auf W.s Wunsch. Nach dem Tod des Mädchens 2015 wollte die Dschihadistenmiliz den Mann zunächst bestrafen, woraufhin das Ehepaar in die Türkei floh. Dort wurde W. festgenommen und nach Deutschland gebracht.

2018 wollte sie mit ihrer Tochter ins IS-Gebiet zurückkehren. Doch bei dem Versuch geriet sie an einen getarnten US-Agenten, dem sie bei einer Autofahrt über ihren ersten Aufenthalt beim IS berichtete. Das Auto des V-Manns war verwanzt, in Bayern wurde W. festgenommen und schließlich angeklagt.

Der Bundesgerichtshof überprüft das OLG-Urteil auf Antrag der Bundesanwaltschaft auf Rechtsfehler. Ein Vertreter sagte bei der Verhandlung im Januar, das OLG sei zu Unrecht davon ausgegangen, dass es sich um einen minderschweren Fall von Versklavung mit Todesfolge handle. Es gebe bei Sklaverei gar keinen Durchschnitt oder Regelfall, somit habe das Münchner Gericht nicht einfach einen minderschweren Fall annehmen dürfen.

Mit Waffe davon abgehalten, um totes Kind zu trauern

Die Anwältin der früheren Sklavin sagte, dass W. selbst der Jesidin Anweisungen gegeben und sie grausam behandelt habe. So habe sie die Mutter etwa mit vorgehaltener Pistole davon abgehalten, um ihr totes Kind zu weinen.

Die Verteidigung von W. wiederum argumentierte, dass W. die Herrschaftsgewalt nur ausgeübt habe, wenn ihr Mann nicht da gewesen sei. Es sei kein Präzedenzfall notwendig, um hier von einem minderschweren Fall auszugehen. Auch die Angeklagte selbst legte Revision beim BGH ein, worüber dieser aber nicht mündlich verhandelte.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur afp
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website