t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeRegionalMünchen

Frau stürzt auf Friedhof und fordert über 15.000 Euro – Rasen nicht gemäht?


Weil der Rasen nicht gemäht war?
Frau stürzt auf Friedhof – und fordert über 15.000 Euro

Von dpa
Aktualisiert am 14.04.2023Lesedauer: 1 Min.
Eine Frau an einem Friedhof: War das Loch im Boden nicht zu sehen, weil das Gras zu lang war?Vergrößern des BildesEine Frau an einem Friedhof (Symbolbild): War das Loch im Boden nicht zu sehen, weil das Gras zu lang war? (Quelle: Ute Grabowsky/photothek.net/imago images)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Auf einem Friedhof in München tritt eine Frau in ein Loch im Boden und verletzt sich am Fuß. Nun will sie Schadenersatz. Es geht um viel Geld.

Eine Münchnerin fordert nach einem Sturz auf einem städtischen Friedhof mehr als 15.000 Euro von der Stadt. Am Freitag befasste sich das Landgericht München I mit ihrer Klage. Die Frau verlangt Schadenersatz, weil sie im August 2021 auf dem Weg zum Grab ihrer Schwiegereltern mit einer Gießkanne in der Hand stürzte und sich dabei eine komplizierte Verletzung am Fuß zuzog. Sie trat in ein Loch, das wegen wuchernden Grases nicht zu erkennen war und knickte um, wie das Gericht mitteilte.

Die Klägerin wurde zweimal operiert und gibt laut Gericht an, noch heute unter einem "posttraumatischen Knick-Senkfuß" zu leiden, "der unter Umständen nochmals operativ behandelt werden muss". Sie verlangt Schadenersatz und Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 15.000 Euro und macht einen "Haushaltsführungsschaden" in Höhe von rund 3.600 Euro geltend. Außerdem fordert sie, dass die Stadt sich verpflichtet, ihr sämtliche materielle und immaterielle künftige Schäden aus dem Unfall zu erstatten.

Die beklagte städtische Behörde bestritt am Freitag den Unfallhergang, teilte mit, das Gras an der Unfallstelle werde regelmäßig gemäht und darüber hinaus bestehe abseits der Wege nur eine sehr eingeschränkte Verkehrssicherungspflicht. Weil die Prozessparteien sich am Freitag nicht gütlich einigten, wird das Verfahren fortgesetzt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website