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"Todespfleger" von München verurteilt: Höchststrafe nach Morden an Patienten


Lebenslange Haft, weil er seine Ruhe haben wollte
Pfleger wegen Mord an Patienten verurteilt

Von dpa
Aktualisiert am 15.05.2023Lesedauer: 1 Min.
Der Angeklagte: "Mir fehlen manchmal selber die Worte", sagte er in seinem Geständnis.Vergrößern des BildesDer Angeklagte: "Mir fehlen manchmal selber die Worte", sagte er in seinem Geständnis. (Quelle: Peter Kneffel/dpa)
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Ein verkaterter Krankenpfleger hat zwei seiner Patienten getötet. Dafür schickt ihn ein Gericht lebenslänglich ins Gefängnis. Der Mann bestritt, dass die Morde Absicht waren.

Das Landgericht München I hat einen Krankenpfleger wegen zweifachen Mordes und sechsfachen Mordversuchs zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht stellte am Montag auch die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen. Eine anschließende Sicherungsverwahrung, die die Staatsanwaltschaft gefordert hatte, verhängte das Gericht nicht, allerdings ein lebenslanges Berufsverbot als Alten- und Krankenpfleger.

Der junge Mann hatte vor Gericht eingeräumt, Patienten auf einer Wachstation im Klinikum rechts der Isar in München Medikamente gespritzt zu haben, um sie ruhig zu stellen. Zwei seiner Patienten starben, drei überlebten die insgesamt sechs Mordversuche.

Morde von Pfleger in München seien keine Absicht gewesen

Es sei nicht seine Absicht gewesen, dass jemand stirbt. Aber er habe immer vor seiner Schicht massenweise Alkohol getrunken und dann seinen Rausch ausschlafen wollen. "Da ich alkoholisiert war, gab es für mich nur die eine Option: Sie ruhigzustellen."

Laut Anklage spritzte der Mann den Patienten auf einer sogenannten Wachstation, einer Zwischenstation zwischen Intensiv- und normaler Station, Beruhigungsmittel, Adrenalin oder Blutverdünner.

Todespfleger von München: Verteidiger fordern Entzugsklinik

Die Staatsanwaltschaft forderte lebenslange Haft und anschließende Sicherungsverwahrung für den Angeklagten, und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Damit wäre eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen.

Seine Verteidigung forderte die Unterbringung in einer Entzugsklinik. Sie sprach sich gegen die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld ihres Mandanten und gegen die Sicherungsverwahrung aus. Auf eine konkrete Strafforderung verzichteten die Anwälte.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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