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"Letzte Generation" vorverurteilt: Behörden räumen Fehler bei Razzia ein


Vorverurteilender Warnhinweis
Behörden räumen Fehler bei Razzia gegen "Letzte Generation" ein

Von t-online, asp

Aktualisiert am 24.05.2023Lesedauer: 2 Min.
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Insgesamt 15 Objekte in sieben Bundesländern sind durchsucht worden. (Quelle: reuters)
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Die Generalstaatsanwaltschaft München bezeichnet die "Letzte Generation" vor Abschluss der Ermittlungen als kriminelle Vereinigung. Das wirft Fragen auf.

15 Razzien führten Polizisten am Mittwochmorgen in sieben Bundesländern durch. Auslöser sind Spendengelder in Höhe von 1,4 Millionen Euro, die die Klimaaktivisten der "Letzten Generation" gesammelt haben sollen. Diese sollen auch zur Finanzierung von Straftaten eingesetzt worden sein. Das behauptet die Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) der Generalstaatsanwaltschaft München. Zusammen mit dem Bayerischen Landeskriminalamt fror die Behörde Bankkonten ein und beschlagnahmte zugleich die Homepage der Klimaaktivisten.

Das Bayerische Landeskriminalamt erstellte im Auftrag der Generalstaatsanwaltschaft München einen Warnhinweis, den sie auf der Seite der bayerischen Polizei und der der Klimaaktivisten platzierten: "Die Letzte Generation stellt eine kriminelle Vereinigung gemäß § 129 StGB dar." Weiter heißt es dort: "Achtung: Spenden an die Letzte Generation stellen mithin ein strafbares Unterstützen der kriminellen Vereinigung dar!"

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BLKA: Vorverurteilender Banner wieder geändert

Diese Formulierung wirft Fragen auf. Denn bisher hat noch kein Gericht festgestellt, ob es sich bei der "Letzten Generation" wirklich um eine kriminelle Vereinigung handelt. Bis ein Gericht zu dem Entschluss kommt und das Strafverfahren somit abgeschlossen ist, gilt in Deutschland die Unschuldsvermutung.

Wie kam es dann zu dem falschen Banner? "Die juristische Formulierung stammt von der Generalstaatsanwaltschaft – sie haben den Text entworfen", sagt ein Sprecher des Bayerischen Landeskriminalamts t-online. "Grundlage war der Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts München".

Generalstaatsanwaltschaft München räumt Fehler ein

Warum die Behörde den Hinweis derartig formuliert hat, entzog sich dem Kenntnisstand des Bayerischen Landeskriminalamts. Mitgeteilt wurde jedoch: "Der Banner soll wieder geändert werden", so das BLKA. Die Generalstaatsanwaltschaft München vollzog die Änderung – und räumte nach Angaben des Norddeutschen Rundfunks einen Fehler ein.

Die Formulierung sei "unzutreffend" gewesen. "Derzeit bestehe lediglich ein Anfangsverdacht, dass es sich bei der "Letzten Generation" um eine Kriminelle Vereinigung handeln könnte", so ein Behördensprecher. Die Klimaaktivisten hätten indes angekündigt, gegen das Vorgehen der bayrischen Behörden juristisch vorzugehen.

Verwendete Quellen
  • Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft München vom 24. Mai 2023
  • Gespräch mit Sprecher des Bayerischen Landeskriminalamts (BLKA)
  • Verschiedene Tweets
  • Eigene Recherchen
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