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Hohe Haftstrafe für Mitglied einer Schockanrufbande


Urteil am Amtsgericht
Hohe Haftstrafe für Mitglied einer Schockanrufbande

Von t-online, ok

30.05.2023Lesedauer: 2 Min.
Eine ältere Frau telefoniert mit einem schnurlosen Festnetztelefon: Immer mehr Senioren werden Opfer von Schockanrufen.Vergrößern des BildesEine ältere Frau telefoniert mit einem schnurlosen Festnetztelefon: Immer mehr Senioren werden Opfer von Schockanrufen (Symbolfoto). (Quelle: Karl-Josef Hildenbrand/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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Die perfide Taktik: Immer wieder täuschten sie Notlagen vor. Das Mitglied einer Betrügerbande wurde nun verurteilt.

Ein Mitglied einer Schockanrufbande ist vom Schöffengericht des Amtsgerichts München wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Das Gericht hatte ihm nachgewiesen, dass der 35-jährige Mann an zwei Taten im Sommer 2022 beteiligt gewesen war, bei denen den Opfern nach Schockanrufen hohe Geldbeträge abgenommen werden sollten. Der Mann hatte jeweils als Geldabholer mitgewirkt.

In einem Fall im Juli 2022 wurde eine 75-jährige Münchnerin um 45.800 Euro betrogen. In einem anderen Fall, nur einen Monat später, war es eine 70-jährige Geschädigte, die 57.000 Euro verlor. Der Angeklagte war Mitglied einer polnischen Bande, die ihre Opfer am Telefon eine Notlage vortäuschte, um so an Bargeld, Schmuck oder andere Wertgegenstände zu kommen.

Als Entlohnung für die Geldabholung: 200 Euro.

Im Juli 2022 hatte eine 75-jährige Münchnerin einen Anruf von einer Frau bekommen, die sich als Mitarbeiterin der Staatsanwaltschaft München ausgab. Der älteren Damen wurde vorgetäuscht, ihre Tochter habe einen Autounfall verursacht, bei der eine Fahrradfahrerin und Mutter von zwei Kindern verstorben sei. Eine Inhaftierung könne nur durch Zahlung einer Kaution abgewendet werden. Die ältere Dame hob daraufhin 45.800 Euro ab, die sie eigentlich für den Kauf eines Elektroautos angespart hatte, und übergab das Geld dem Angeklagten. Dieser reichte das Geld an Hinterleute weiter. Als Entlohnung erhielt er 200 Euro.

Im August 2022 versuchte die Bande eine damals 70-jährige zur Zahlung einer "Kaution" in Höhe von 57.000 Euro zu bewegen. Die Geschädigte durchschaute aber die Betrugsmasche und informierte die Polizei. Bei der beabsichtigten Abholung des Geldes konnte der Angeklagte festgenommen werden. Nun soll er laut Urteil auch neben der Haftstrafe noch die 48.500 Euro aus dem ersten Betrugsfall zurückzahlen.

Der Angeklagte hatte laut Mitteilung im Prozess zwar Reue gezeigt und sich bei einem der Opfer "aufrichtig entschuldigt". Das Urteil sollte aber auch Präventivfunktion haben, heißt es in der Mitteilung weiter: "Derartige Taten müssten eindrucksvoll geahndet werden, damit klar erkennbar gemacht wird, dass deutsche Gerichte dergleichen Taten mit Entschlossenheit entgegentreten", wird aus der Urteilsbegründung zitiert.

Verwendete Quellen
  • Mitteilung des Amtsgerichts München vom 30.5.2023
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