t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeRegionalMünchen

Fall Genditzki: 13 Jahre unschuldig in Haft – Freispruch rechtskräftig


Fall Manfred Genditzki
13 Jahre unschuldig in Haft: Freispruch ist rechtskräftig

Von dpa
Aktualisiert am 15.07.2023Lesedauer: 2 Min.
Manfred Genditzki steht vor Prozessbeginn um den Badewannen-Mordfall vor dem Landgericht in München: Am Urteil – einer lebenslangen Haftstrafe – gibt es erhebliche Zweifel.Vergrößern des BildesManfred Genditzki steht vor Prozessbeginn um den Badewannen-Mordfall vor dem Landgericht in München: Inzwischen ist er ein freier Mann. (Quelle: Sven Hoppe)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Nach 13 Jahren unschuldig in Haft ist Manfred Genditzki ein freier Mann. Seit Mitternacht ist der Freispruch rechtskräftig, sein Kampf gegen die Justiz zu Ende.

Nach jahrelangem Kampf für die Anerkennung seiner Unschuld ist der Freispruch für Manfred Genditzki vom Vorwurf des Mordes rechtskräftig. Wie Gerichtssprecher Laurent Lafleur am Samstag mitteilte, wurde das Urteil des Landgerichts München I im Prozess um den angeblichen "Badewannen-Mord" von Rottach-Egern am Freitag um 24 Uhr rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft hatte in dem neu aufgerollten Prozess um die angebliche Ermordung einer alten Frau im Jahr 2008 selbst Freispruch für Genditzki gefordert, der mehr als 13 Jahre zu Unrecht in Haft saß für ein Verbrechen, das es wohl nie gegeben hat. Entsprechend verzichtete die Anklagebehörde auf Rechtsmittel.

Richterin Elisabeth Ehrl sprach Genditzki am 7. Juli frei und hob das Urteil des Landgerichts München II auf, aufgrund dessen der frühere Hausmeister jahrelang im Gefängnis gesessen hatte.

Richterin macht der Justiz schwere Vorwürfe

In ihrer bemerkenswerten Urteilsbegründung erhob sie schwere Vorwürfe gegen die Ermittler und die Justiz, sprach von einer "Kumulation von Fehlleistungen", davon, dass "Kontrollmechanismen hier nicht funktioniert haben" und dass darum einem Menschen "viele Jahre seines Lebens in Freiheit genommen wurden".

Nachdem das Landgericht München II Genditzki 2010 verurteilt hatte, weil es überzeugt war, dieser habe die Seniorin in ihrer Badewanne ertränkt, war er in Revision gegangen. Der Bundesgerichtshof verwies das Verfahren an eine andere Kammer des Landgerichts München II zurück, die ihn im Januar 2012 erneut wegen Mordes zur Verdeckung einer anderen Straftat und Körperverletzung zu lebenslanger Haft verurteilte. Auch hiergegen legte Genditzki Revision ein – dieses Mal ohne Erfolg.

Genditzki: "Keine Freudensprünge"

Mehr als 13 Jahre lang saß er im Gefängnis, bevor sein Kampf um ein Wiederaufnahmeverfahren erfolgreich war und er im August vergangenen Jahres freikam. Grund waren neue Gutachten, die untermauerten, dass die alte Frau bei einem Unfall starb und nicht Opfer eines Verbrechens wurde. Genditzki steht nun eine Entschädigung von 75 Euro pro Hafttag zu sowie materieller Schadenersatz, der noch beziffert werden muss.

"Ich werde keine Freudensprünge machen", sagte Genditzki nach seinem Freispruch. "Einen Grund zum Jubeln habe ich nicht, 14 Jahre sind weg."

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website