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München: Manfred Genditzki erhält im Prozess um Badewannenmord Entschädigung


Entschädigung im Badewannenmord-Prozess
Mann erhält 75 Euro pro Tag für 13 Jahre unschuldig hinter Gittern

Von dpa
Aktualisiert am 05.09.2023Lesedauer: 1 Min.
Eine Bronzefigur der Justitia mit Schwert und WaageVergrößern des BildesEine Bronzefigur der Justitia mit Schwert und Waage (Symbolbild): Das Gericht hatte den Mann Anfang Juli freigesprochen. (Quelle: Arne Dedert/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Anfang Juli wurde Manfred Genditzki im Prozess um den sogenannten Badewannenmord freigesprochen. Zuvor saß er 13 Jahre unschuldig im Gefängnis. Nun wird er entschädigt.

Nachdem er 13 Jahre zu Unrecht wegen Mordes in Haft saß, hat Manfred Genditzki eine Entschädigung von 368.700 Euro erhalten. Dieser Betrag entspreche der Entschädigung für 4.916 Tage im Gefängnis, sagte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft München am Dienstag. Pro Tag stehen Genditzki damit 75 Euro zu. Zuvor hatte die "Bild"-Zeitung über die Zahlung berichtet.

Nicht enthalten in der Summe seien mögliche Vermögensschäden, die Genditzki wegen seiner Inhaftierung zum Beispiel durch Verdienstausfall entstanden seien, sagte der Behördensprecher. Mit Blick auf weitere Schadenersatzforderungen sagte Genditzkis Anwältin der "Bild"-Zeitung: "Wir werden weiter machen und auch die Wiedergutmachung sämtlicher Schäden einfordern."

Nach jahrelangem Kampf für die Anerkennung seiner Unschuld war Genditzki vom Landgericht München I Anfang Juli vom Vorwurf des Mordes freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte in dem neu aufgerollten Prozess um die angebliche Ermordung einer alten Frau im Jahr 2008 selbst Freispruch gefordert. Gutachten hatten untermauert, dass die alte Frau bei einem Unfall starb – und nicht Opfer eines Verbrechens wurde.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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