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München: Prozess um antike Silberteller aus der Ukraine mit Überraschung


Verhandlung in München
Überraschender Ausgang bei Prozess um antike Silberteller aus der Ukraine

Von dpa
Aktualisiert am 19.09.2023Lesedauer: 2 Min.
JustizVergrößern des BildesEin Justizbeamter steht in einem Gerichtssaal (Symbolfoto): Am Amtsgericht München wurde über antike Silberteller aus der Ukraine verhandelt. (Quelle: Sebastian Gollnow/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Selbst die Staatsanwaltschaft fordert am Ende Freispruch: Ein Prozess um antike Silberteller endete in München mit einer Überraschung.

Das Amtsgericht München hat am Dienstag einen Mann vom Verdacht freigesprochen, illegal antike Silberteller aus der Ukraine nach Deutschland gebracht zu haben. Die Staatsanwaltschaft konnte ihm nicht nachweisen, dass er gegen das Kulturgutschutzgesetz verstoßen hatte.

Der Mann hatte Teile zweier Silberteller aus dem zweiten bis vierten Jahrhundert nach Christus in ein Auktionshaus in Grasbrunn bei München gebracht, um sie dort versteigern zu lassen. Bei den Teilstücken soll es sich um ukrainische Kulturgüter aus einer Raubgrabung im Jahr 2016 bis 2017 in der Gegend um Ternopil in der Ukraine handeln.

Die Anklagebehörde ging davon aus, dass er die Teile zwischen 2019 und 2020 illegal nach Deutschland eingeführt hatte. Der Mann behauptete dagegen, er habe die Teile schon vor langer Zeit in Stuttgart von einem Händler gekauft.

Staatsanwaltschaft will keine Verurteilung

Selbst die Staatsanwaltschaft musste in ihrem Plädoyer aber einräumen, dass die Tat ihm nicht habe nachgewiesen werden können. Auch sie hatte – ebenso wie die Verteidigung – Freispruch gefordert.

Das Gericht sprach den Mann vom Verdacht des Verstoßes gegen das Kulturgutschutzgesetz frei. Dieses Gesetz trat im August 2016 in Kraft und soll die illegale Aus- und Einfuhr von Kulturgütern aus und nach Deutschland sowie den illegalen Handel damit verhindern.

Seitdem wurden laut dem Büro von Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) rund 2000 Gegenstände an EU-Mitgliedsstaaten zurückgegeben. Doch die rechtliche Regelung stößt auch auf Schwierigkeiten, da es oft schwer ist, die Taten nachzuweisen. In Bayern gab es seit 2017 nur zwei Verurteilungen nach dem Kulturgutschutzgesetz.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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