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Stuttgart: Terrorprozess um "Gruppe S." – Angeklagter stirbt nach Verhandlung


"Gruppe S."
Terrorprozess: Angeklagter stirbt nach Verhandlung

Von dpa, t-online
Aktualisiert am 27.09.2023Lesedauer: 2 Min.
JustitiaVergrößern des BildesEine Figur der blinden Justitia (Symbolbild): Der Gerichtsprozess wurde unterbrochen. (Quelle: Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Im Prozess um die rechtsextremistische "Gruppe S." ist es zu einem tragischen Vorfall gekommen: Einer der Angeklagten ist gestorben. Die Plädoyers in Stuttgart werden vorerst ausgesetzt.

Nach dem mutmaßlichen Tod eines Angeklagten werden die Plädoyers im Terrorprozess um die "Gruppe S." am Donnerstag zunächst nicht fortgesetzt. Wie das Stuttgarter Oberlandesgericht (OLG) am Mittwoch mitteilte, hatte ein Verteidiger das Gericht über den Tod eines der Angeklagten am Dienstag in Kenntnis gesetzt. Dieser habe sich nicht in Untersuchungshaft befunden.

Der Angeklagte sei auf dem Heimweg vom Prozess wenige hundert Meter vor seiner Wohnung in Pfaffenhofen zusammengebrochen, wie die "Stuttgarter Zeitung" berichtet. Eine Autopsie soll dem Bericht zufolge jetzt die genaue Todesursache klären. Welche genauen Auswirkungen der Todesfall auf den Prozess hat, sei derzeit unklar.

Am Dienstag hatten fast zweieinhalb Jahre nach dem Prozessauftakt die Plädoyers in dem Marathonprozess um Terrorvorwürfe gegen die mutmaßlich rechtsextremistische "Gruppe S." begonnen. Die Bundesanwaltschaft sieht in den Angeklagten keine Wirrköpfe, sondern gewaltbereite Extremisten – das ging aus den Ausführungen in der streng gesicherten Außenstelle des OLG in Stammheim hervor.

Zwölf Angeklagte sollen Terrorzelle gegründet haben

Den zwölf Angeklagten, darunter elf mutmaßliche Mitglieder und ein möglicher Unterstützer der "Gruppe S.", wird vorgeworfen, eine Terrorzelle gegründet zu haben. Ihr Ziel demnach: Sie wollten mit Anschlägen gegen Moscheen einen Bürgerkrieg in Deutschland provozieren. Einer ihrer Anwälte bezeichnete sie hingegen im Prozess als "Ansammlung Sprüche klopfender Wichtigtuer".

Waren zu Beginn des Prozesses noch elf Männer in Untersuchungshaft, so sind es mittlerweile laut OLG nur noch fünf. Die hohe Zahl von einem Dutzend Angeklagten, strenge Sicherheitsvorkehrungen, etliche Beweisanträge und die Detailgenauigkeit der Kammer hatten das Staatsschutzverfahren ebenso in die Länge gezogen wie die Corona-Pandemie.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • stuttgarter-zeitung.de: "Gruppe S.": Angeklagter nach Verhandlung gestorben"
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