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Bayern: "From the river to the sea" gilt jetzt als Terror-Kennzeichen


Genau wie Hakenkreuze
"From the river to the sea" gilt in Bayern als Terror-Kennzeichen

Von dpa
Aktualisiert am 10.11.2023Lesedauer: 2 Min.
Teilnehmer der Demonstration in Essen schwenken Fahnen mit Koranauszügen: Vor allem islamistische Extremisten nutzen diese Symbolik.Vergrößern des BildesTeilnehmer einer Demonstration schwenkten Fahnen mit Koranauszügen (Archivbild): Ein Slogan, der auf solchen Demonstrationen häufiger gebraucht wird, gilt nun in Bayern als Terror-Kennzeichen. (Quelle: Christoph Reichwein/dpa)
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Seit dem Terrorangriff der Hamas auf Israel kommt es in Bayern immer wieder zu israelfeindlichen Demonstrationen. Ein Slogan wird nun strafrechtlich verfolgt.

Der bei propalästinensischen Demonstrationen oft verwendete Slogan "From the river to the sea" ("Vom Fluss bis zum Meer") wird in Bayern künftig strafrechtlich verfolgt. Die Generalstaatsanwaltschaft München teilte am Freitag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit, die neue rechtliche Bewertung gehe auf die Verbotsverfügung des Bundesinnenministeriums zur Terrororganisation Hamas sowie zum Verein Samidoun nach dem Angriff der Hamas auf Israel zurück. Zuerst hatte die "Süddeutsche Zeitung" darüber berichtet.

In der Verbotsverfügung steht auf Seite drei am Ende einer langen Liste von in Deutschland verbotenen Kennzeichnen wie Flaggen oder Stirnbändern der kurze Satz: "Sowie die Parole 'Vom Fluss bis zum Meer' (auf Deutsch oder in anderer Sprache)". Aus der Sicht der Generalstaatsanwaltschaft ist deshalb die Verwendung des Slogans in ganz Bayern verboten. Für andere Bundesländer hat die bayerische Entscheidung keine unmittelbare Wirkung, da die Bewertung den jeweiligen Staatsanwaltschaften obliegt. Noch im August hatte das Verwaltungsgericht Berlin entschieden, dass die Parole für sich genommen nicht per se strafbar ist.

Das steckt hinter dem Slogan

Staatsanwaltschaft und Polizei in Bayern würden daher künftig auch beim isolierten Verwenden des Slogans – egal in welcher Sprache – Ermittlungen wegen des Verwendens von Kennzeichen terroristischer Organisationen einleiten, hieß es weiter. Konkret bedeute dies, dass bei einer Verurteilung die gleichen Strafen drohen wie für das Hakenkreuz oder Slogans der Nationalsozialisten. Laut Paragraf 86a im Strafgesetzbuch wird die Verwendung mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft.

Der Satz "From the river to the sea ..." geht zurück auf die 1960er Jahre und wurde bereits damals von der Palästinensischen Befreiungsorganisation PLO verwendet. Er soll ausdrücken, dass die vollständige Befreiung Palästinas, vom Fluss Jordan bis zum Mittelmeer angestrebt werde – also auf dem Gebiet Israels.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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