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Feldkirchen bei München: Teenager klaut 735.000 Euro aus einer Bank


Jung, dreist, kriminell
Teenager klaut 735.000 Euro von seinem Arbeitgeber

Von dpa
Aktualisiert am 25.01.2024Lesedauer: 2 Min.
GerichtssaalVergrößern des BildesEine Anzeigetafel weist an einem Sitzungssal auf eine öffentliche Verhandlung hin. (Quelle: Stefan Puchner/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Es klingt wie ein Drehbuch für einen Hollywood-Film: So dreist hat ein junger Bankangestellter seinen Arbeitgeber um 735.000 Euro erleichtert.

Ein zum Tatzeitpunkt gerade einmal 19 Jahre alter Bankangestellter soll 735.000 Euro aus dem Tresor seines Arbeitgebers gestohlen haben. Vor dem Landgericht München I hat am Donnerstag deshalb ein Prozess wegen Diebstahls gegen den Heranwachsenden begonnen, der derzeit in Untersuchungshaft sitzt.

Der heute 21-Jährige hatte ein knappes halbes Jahr in der Bankfiliale in Feldkirchen bei München gearbeitet, als er laut Anklage bei der Bundesbank 220.000 Euro Bargeld für einen fiktiven Kunden bestellte. Am Tag der Lieferung am 29. Juli 2022 sollte der Angeklagte erstmals gemeinsam mit einer Kollegin die Handbestände in der Kasse zählen und das Geld in den Tresorraum bringen.

Dadurch hatte er Zugang zum Tresor, wo er sich den gesamten Bargeldbestand von 735.500 Euro in seinen Rucksack steckte. Als Kolleginnen Unstimmigkeiten bemerkten und ihn zur Rede stellten, erklärte er, dass sein Leben von dem Geld abhänge und seine Oma große Schulden habe, bevor er flüchtete.

Der junge Mann will im Prozess sowohl zu seiner Person aussagen als auch ein Geständnis ablegen, doch wurde beides bis zur Anwesenheit eines oder einer Sachverständigen verschoben. Dem Angeklagten droht eine Haftstrafe: Die Staatsanwältin hat mit Blick auf eine mögliche spätere Verständigung für den Fall eines umfassenden Geständnisses zwischen viereinhalb und fünf Jahren bei einer Verurteilung nach Jugendstrafrecht und sechs bis sieben Jahren bei einer Verurteilung nach allgemeinen Strafrecht in den Raum gestellt. Die Verteidigung stellte sich dem Richter zufolge einen Rahmen von zwei Jahren und acht Monaten bis drei Jahren und sechs Monaten vor.

Ein Urteil wird noch nicht erwartet. Es soll nach drei Verhandlungstagen Mitte Februar fallen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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