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München: Mann wegen Doping-Handel zu hoher Haftstrafe verurteilt


Urteil am Amtsgericht
Münchner handelt mit Anabolika: Hohe Haftstrafe


16.02.2024Lesedauer: 2 Min.
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Sichergestellte Ampullen mit flüssigem Anabolika.Vergrößern des Bildes
Sichergestellte Ampullen mit flüssigem Anabolika (Symbolbild). (Quelle: Roland Weihrauch/dpa./dpa)

Ein 33-Jähriger handelt in großem Stil mit Dopingmitteln. Jetzt verurteilt ihn das Amtsgericht München.

Der Angeklagte betritt den Gerichtssaal im Amtsgericht München am Mittwochmorgen gegen 9.30 Uhr mit gesenktem Kopf. Als die Staatsanwältin ihre 13-seitige Anklageschrift verliest, wirkt der Mann nervös. Immer wieder wechselt sein Blick von der Staatsanwältin zu Richter Jakob Schmidkonz.

Der 33-jährige Iraker, der in München wohnt, hatte über einen Zeitraum von etwa zwei Jahren nicht nur Dopingmittel besessen, sondern sie auch an Dritte verkauft. Er ist angeklagt, weil er in 16 Fällen mit Dopingmitteln für Sportler gehandelt hat. In einem Fall wirft ihm die Staatsanwaltschaft den Besitz der Substanzen vor.

Händler namens "Onkel Anabol" oder "Onkel Niederlande"

Testosteron, Anabolika und Co. sind in Deutschland verschreibungspflichtig und dürfen nur von Apotheken ausgegeben werden, heißt es in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft. Das umging der Angeklagte, indem er diese Substanzen illegal zwischen Mai 2020 und Dezember 2022 bei unterschiedlichen Händlern im Ausland bestellt haben soll. Über das Internet, wie die Staatsanwaltschaft vermutet. Einer der Händler sei in Bulgarien ansässig gewesen, ein anderer habe eine serbische Nummer gehabt.

Der Ablauf soll dabei immer der gleiche gewesen sein: Über WhatsApp soll der Angeklagte den Händlern mit den Namen "Onkel Anabol", "Onkel Niederlande" oder "Onkel Bulgaria" seine Bestellliste geschickt haben. Das Bezahlen der Rechnung übernahm laut Staatsanwaltschaft seine Lebensgefährtin. Neben den Präparaten soll der 33-Jährige auch extra Verpackungen bestellt haben, in denen er die Dopingmittel verkaufte.

Angeklagter soll selbst gedopt worden sein, seit er 13 Jahre alt war

Die Polizei kam dem Angeklagten auf die Schliche, nachdem im April 22 ein Hinweis aus dem Zollamt kam, berichtete vor Gericht ein Ermittler im Zeugenstand. Ein Paket mit Dopingmitteln aus Bulgarien, adressiert an die Lebensgefährtin des Angeklagten, sei unterwegs gewesen. Die Beamten verfolgten die Lieferung und durchsuchten dann die Wohnungen des Angeklagten und seiner Freundin. Dort fanden sie die illegalen Stoffe wie Testosteron, aber auch Handys mit Chats über Zahlungsverläufe.

Der Angeklagte äußerte sich im Verlauf des Prozesse nicht zu den Vorwürfen. Stattdessen bat er seinen Verteidiger David Mühlberger um ein sogenanntes Verständigungsgespräch, also einen Deal zwischen Staatsanwaltschaft, Richter und Verteidiger. Richter Schmidkonz forderte griffige Argumente seitens der Verteidigung ein. "Dopingmittel sind im Irak erlaubt. Das ist dort im Sport ganz normal und sie sind in der Apotheke erhältlich", führte Anwalt Mühlberger aus. Der Angeklagte sei bereits gedopt worden, seitdem er 13 Jahre alt war. Im Irak sei das normal. Noch dazu sei der heute 33-Jährige im Profi-Bodybuilding unterwegs und sogar Weltmeister geworden. "Und man wird kein Weltmeister, wenn man nicht dopt", so der Verteidiger.

Strafe auf Bewährung ist keine Option

Die Staatsanwältin sah das anders. Der Angeklagte habe eine hohe Menge an Dopingmitteln besessen und müsse gewusst haben, dass es illegal sei, ansonsten hätte er die Dopingmittel nicht in Bulgarien bestellt und von seiner heutigen Verlobten bezahlen lassen. Hinzu komme, dass der Angeklagte bereits diverse Vorverurteilungen vorweisen könne. Für die Staatsanwältin war deshalb klar: Eine Strafe auf Bewährung ist keine Option.

Der Angeklagte wurde schließlich zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Richter Jakob Schmidkonz sprach ihn wegen des Handels mit Dopingmitteln im Sportbereich in 16 tatmehrheitlichen Fällen schuldig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Verwendete Quellen
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