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München: Mord in Badewanne – mutmaßlicher Täter nach 45 Jahren vor Gericht


Prozess in München
Mord in der Badewanne: Täter nach 45 Jahren vor Gericht

Von dpa
Aktualisiert am 15.02.2024Lesedauer: 2 Min.
StrafgesetzbuchVergrößern des BildesGerichtsakten und Bücher zu Strafgesetzbuch und Strafprozessordnung. (Quelle: David Young/dpa/dpa)
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45 Jahre ist es her, dass ein Münchner Rentner mit zertrümmertem Schädel in seiner Badewanne gefunden wurde. Der Täter kam davon. Doch Mord verjährt nicht.

Gut 45 Jahre nach dem Mord an einem Münchner Rentner steht von Donnerstag (9.15 Uhr) an der mutmaßliche Täter vor Gericht. Der heute 70-Jährige soll das Opfer um Silvester 1978 herum mit einem kiloschweren Mörserstößel aus Habgier erschlagen haben.

Er wurde erst im Zuge der Altfallbearbeitung anhand seiner Fingerabdrücke identifiziert. Zwar verjährt Mord in Deutschland grundsätzlich nicht – ein derart später Ermittlungserfolg gilt aber als höchst selten.

Mann lag mit zertrümmertem Schädel in der Badewanne

Das Opfer war am 30. Dezember 1978 das letzte Mal lebend gesehen worden – in Begleitung eines jungen Mannes. Nachdem Verwandte sich Sorgen gemacht hatten, weil der 69-Jährige nicht wie verabredet zu einer Messe erschienen war und nicht auf Anrufe reagierte, wurde er am 2. Januar mit zertrümmertem Schädel tot in seiner Badewanne gefunden.

Wie die Ermittlungen ergaben, starb er durch wiederholte Schläge auf den Kopf. In der Wohnung fehlten zudem mindestens 1.000 Mark Bargeld, ein Münzring und der Schlüssel.

Opfer und mutmaßlicher Täter verbrachten gemeinsame Nacht

Der Anklage zufolge hatte der damals Mitt-Zwanziger mit dem 69-Jährigen zunächst in dessen Wohnung den Abend verbracht und dann ein Erwachsenenkino besucht, bevor sich das Opfer im Laufe der Nacht oder in den frühen Morgenstunden des Silvestertages eine Badewanne einlaufen ließ.

Dies habe der junge Mann ausgenutzt, um von einer Kommode im Flur einen metallenen Mörserstößel zu nehmen und den Rentner damit von hinten niederzuschlagen. Daraufhin soll er damit begonnen haben, die Wohnung nach Wertgegenständen zu durchsuchen, dann aber ins Bad zurückgekehrt sein, um dem sich noch regenden weitere Schläge gegen den Kopf zu versetzen.

Die Polizei sicherte in der Wohnung damals drei Fingerabdrücke, außerdem ein Haar sowie eine Flüssigkeit auf dem Bettlaken. 2005 wurden aus diesen Asservaten dank des Fortschritts der Kriminaltechnik DNA-Spuren extrahiert. Bei einer neuerlichen Öffnung der Akten glichen die Münchner Ermittler dann 2018 die Fingerabdrücke europaweit ab. Die Treffermeldung kam jedoch erst im November 2021 – aus England.

Urteil soll erst Anfang April fallen

Dort wurde der mutmaßliche Täter im Frühjahr 2023 widerstandslos festgenommen und sitzt seit seiner Auslieferung hierzulande in Untersuchungshaft. Sollte der Brite in Deutschland verurteilt werden, würde er anschließend wieder nach Großbritannien überführt und dort seine Strafe absitzen.

Für den Prozess sind sechs Verhandlungstage angesetzt, das Urteil soll Anfang April fallen. Zumindest einige Zeugen sind noch am Leben, darunter damals mit dem Fall befasste Polizisten.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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