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Landtag Bayern droht: 4.000 Euro Ordnungsgeld für Abgeordnete


Neue Ordnungsregeln
Landtag: Bis zu 4.000 Euro Strafe für Abgeordnete

Von t-online, ok

13.03.2024Lesedauer: 2 Min.
Landtag BayernVergrößern des BildesEine Plenarsitzung im bayerischen Landtag. (Quelle: Sven Hoppe/dpa/Archivbild/dpa)
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Der Ton in den Debatten verschärft sich, der Landtag will nun darauf reagieren. Landtagspräsidentin Aigener hat sogar noch einen anderen Vorschlag.

Als Reaktion auf die zunehmende Verschärfung des Tons in den politischen Debatten will der Bayerische Landtag eine Ordnungsgeldregelung einführen. Dies kündigte Ilse Aigner, Präsidentin des Landtags, am Mittwoch an. Dazu wurde ein gemeinsamer Entwurf zur Änderung des Bayerischen Abgeordnetengesetzes von den Fraktionen CSU, Freien Wählern, BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN und SPD eingebracht. Kommende Woche soll es in erster Lesung beraten werden.

Laut Aigner soll ein neues, dreistufiges Verfahren in Kraft treten. "Im ersten Schritt wird ein Ordnungsruf erteilt, dann bei Wiederholung oder besonders gravierenden Vorfällen das Ordnungsgeld und als letztes Mittel der Ausschluss von der Sitzung", erklärte sie. Das bisherige Instrument der Rüge werde dadurch abgelöst.

Ordnungsgeld bis zu 4.000 Euro bei Wiederholungsfall

Beim Verstoß gegen diese neuen Regeln kann gemäß dem Gesetzentwurf das Ordnungsgeld beim ersten Mal bis zu 2.000 Euro betragen und sich im Wiederholungsfall auf bis zu 4.000 Euro belaufen. Über das Verhängen eines solchen Geldes entscheide das Präsidium nach genauer Abwägung und Einzelfallentscheidung.

Die Landtagspräsidentin betonte die Stärke der parlamentarischen Demokratie: "Unsere parlamentarische Demokratie ist wehrhaft, sie lässt sich nicht verächtlich machen und sie lässt sich von niemandem auf der Nase herumtanzen!" Des Weiteren plant Aigner, mit einem jährlich wiederkehrenden "Demokratiespiegel Bayern" die Zufriedenheit mit der Demokratie im Freistaat zu erheben.

Keine Gehälter mehr für Mitarbeiter von Fraktionen?

Bayerns Landtagspräsidentin Ilse Aigner will uach prüfen lassen, ob verfassungsfeindlichen Mitarbeitern von Landtagsfraktionen künftig keine Gehälter mehr ausgezahlt werden müssen. Bisher fehle dem Landtagsamt eine rechtliche Grundlage, die Auszahlung der Löhne an "klar verfassungsfeindliche Extremisten" zu verweigern, sagte die CSU-Politikerin am Mittwoch in München. Diese rechtliche Grundlage gebe es bislang in keinem deutschen Parlament und müsse in Bayern Teil des Abgeordnetenrechts werden.

Der Bayerische Rundfunk hatte kürzlich berichtet, dass die AfD-Fraktion im Bundestag und ihre Abgeordneten mehr als 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigten, die in Organisationen aktiv seien, die von deutschen Verfassungsschutzämtern als rechtsextrem eingestuft würden. Unter ihnen befänden sich Aktivisten aus dem Umfeld der "Identitären Bewegung", ideologische Vordenker aus der "Neuen Rechten" und mehrere Neonazis.

Aigner betonte, das Problem sei auch im bayerischen Landtag bekannt: "Auch uns sind einzelne Fälle bekannt geworden, wonach es Mitarbeiter von Abgeordneten geben soll, die Organisationen angehören, die klar als verfassungsfeindlich eingestuft werden." Zu diesen Personen könne sie sich aber nicht direkt äußern.

Verwendete Quellen
  • Mitteilung des Bayerischen Landtags vom 13.3.2024
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