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München: Silvester-Mord vor 45 Jahren – Urteil gefallen


Trotz DNA-Spuren
Nach 45 Jahren: Freispruch im Silvester-Mordfall


Aktualisiert am 24.04.2024Lesedauer: 2 Min.
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Ein 70-jähriger Brite war vor dem Landgericht München I wegen eines Mordes vor 45 Jahren angeklagt.Vergrößern des Bildes
Ein 70-jähriger Brite war vor dem Landgericht München I wegen eines Mordes vor 45 Jahren angeklagt. (Quelle: Sarah Koschinski)

Ein 70-jähriger Brite war wegen eines Mordes an Silvester vor 45 Jahren vor dem Landgericht München I angeklagt. Jetzt wurde er freigesprochen.

1978 wurde ein Münchner ermordet. Gut 45 Jahre später sitzt der mutmaßliche Mörder, ein Engländer, als Angeklagter vor dem Landgericht München I. Nach dem Prozessauftakt am 15. Februar folgten etliche weitere Verhandlungstage, bis das Landgericht München I Joseph W. am Mittwochmittag schließlich freigesprochen hat. Der zuständige Richter sprach von einem "außergewöhnlichen Verfahren". Zum einen, weil der Mord bereits so lange zurückliege, zum anderen, weil viele der Zeugen in der Zwischenzeit verstorben seien.

Die Staatsanwaltschaft warf Joseph W. vor, in der Nacht vom 30. auf den 31. Dezember 1978 mit dem getöteten Josef B. in dessen Wohnung in München gewesen zu sein. In den frühen Morgenstunden des 31. Dezembers 1978 war das Opfer Josef B. laut Anklage der Staatsanwaltschaft im Badezimmer, wo er sich rasieren und ein Bad nehmen wollte. Joseph W. soll daraufhin nach einem metallenem Mörser gegriffen haben, um das Opfer mit mehreren Schlägen gegen seinen Hinterkopf zu töten, hieß es in der Anklage.

Nicht mit Sicherheit überzeugt, dass Angeklagter der Mörder ist

Auch der Richter gab den Tathergang der Mordnacht noch einmal so wider, sagt jedoch bei der Urteilsbegründung: "Wir konnten uns mit der letzten erforderlichen Sicherheit nicht überzeugen, dass der Angeklagte der Mörder ist." Weiter begründete der Richter das Urteil damit, dass ebenfalls nicht ausgeschlossen werden könne, dass das Opfer in der Nacht vom 30. auf den 31. Dezember 1978 mit zwei Männern nach Hause gekommen sei.

"Gegen den Angeklagten spricht einiges", fuhr der Richter fort und nannte das auf dem Bett gefundene Haar, das eindeutig dem angeklagten Joseph W. zugeordnet werden konnte. Auch über der Badewanne, in der die Leiche des Opfers gefunden wurde, konnten die drei dortigen Fingerabdrücke dem Angeklagten zugeordnet werden. Der Richter räumte hier jedoch ein: "Wir können nicht sagen, wie lange die Fingerabdrücke da waren." Außerdem seien diese relativ weit rechts gewesen, der Kopf des Opfers jedoch befand sich auf der linken Seite der Badewanne.

"Im Zweifel für den Angeklagten"

Der Angeklagte machte während des Prozesses von seinem Schweigerecht Gebrauch und äußerte sich nicht zu den Vorwürfen. "Das ist sein gutes Recht und daraus dürfen wir keine negativen Schlüsse ziehen", sagte der Richter. Er fuhr fort: "Die überwiegende Wahrscheinlichkeit spricht dafür, dass der Angeklagte der Täter war. Jedoch verbleiben letzte Zweifel." Man könne nicht mit letzter Sicherheit sagen, dass es ein Mordmotiv gab.

"Wir wissen einfach zu wenig, was am frühen Morgen in der Wohnung des Opfers passiert ist", so der Richter weiter. Das Gericht sei nicht vollständig von dem Mordmotiv der Habgier überzeugt. "Wir können angesichts der Spurenlage und der langen Zeit nicht sagen, ob der Angeklagte den Entschluss nicht erst später gefasst hat", sagt der Richter in Bezug auf das Mordmotiv. Abschließend begründete der Richter die Entscheidung mit den Worten, dass das Urteil der Kammer nicht leichtgefallen sei, "es bleiben aber letzte Zweifel, deshalb: Im Zweifel für den Angeklagten".

Verwendete Quellen
  • Reporter vor Ort
  • Eigene Recherche
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