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München: Raser will Mordurteil anfechten


Unfall mit zwei Toten
Raser will Mordurteil anfechten

Von dpa
Aktualisiert am 24.03.2021Lesedauer: 2 Min.
Der wegen Mordes verurteilte 35-Jährige steht im Landgericht im Gerichtssaal (Archivbild): Er will das Urteil anfechten.Vergrößern des BildesDer wegen Mordes verurteilte 35-Jährige steht im Landgericht im Gerichtssaal (Archivbild): Er will das Urteil anfechten. (Quelle: Sven Hoppe/dpa-bilder)
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Der als Mörder verurteilte Raser von München will die Gerichtsentscheidung anfechten. Er hatte einen Unfall verursacht, bei dem zwei Jugendliche starben – gewollt habe er das nicht.

Der am Dienstag nach einem Raserunfall wegen Mordes an einem 14 Jahre alten Jungen verurteilte Autofahrer will die Entscheidung des Gerichts anfechten. "Das Urteil ist ein Fehlurteil", sagte seine Anwältin Daniela Gabler am Tag nach der Urteilsverkündung in München. "Wir werden in Revision gehen, haben unsere Beweisanträge in der Hauptverhandlung auch schon in Vorbereitung auf die Revision ausgerichtet und rechnen uns gute Chancen aus."

Das Landgericht München I hatte den 35-Jährigen unter anderem wegen Mordes und vierfachen versuchten Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt.

Der Mann aus dem Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen war am 15. November 2019 kurz vor Mitternacht auf der Flucht vor einer Polizeikontrolle auf der Gegenfahrbahn durch die Stadt gerast. Er soll geflohen sein, weil er unter Drogeneinfluss stand, damit gegen Bewährungsauflagen verstieß und Angst hatte, ins Gefängnis zu kommen.

Tötungsvorsatz oder nicht?

Nach Angaben der Ermittler ignorierte er mehrere rote Ampeln und erfasste – nach Angaben der Staatsanwaltschaft mit mehr als 120 Kilometern in der Stunde – zwei 14 und 16 Jahre alte Jugendliche, die gerade die Straße überquerten. Der 14-Jährige starb, die 16-Jährige wurde schwer verletzt.

"Es handelt sich hier um eine Mordanklage, die vor vier oder fünf Jahren wohl nicht erhoben worden wäre", hatte Anwältin Gabler zum Prozessauftakt gesagt. "Wie kommt man dazu, davon auszugehen, dass unser Mandant vorsätzlich Personen ermorden wollte?" In ihrem Schlussvortrag kritisierte sie den Verlauf des Verfahrens scharf.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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