t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeRegionalMünchen

München: Wolfmasken-Vergewaltiger zu langer Haftstrafe verurteilt


Er überfiel eine Elfjährige
Wolfsmasken-Vergewaltiger zu langer Haftstrafe verurteilt

Von t-online, dpa
Aktualisiert am 13.07.2021Lesedauer: 2 Min.
Der Angeklagte vor Gericht: Er war bereits einmal wegen Sexualdelikten in der Psychiatrie, erst kurz vor der Wolfsmasken-Vergewaltigung waren seine Auflagen gelockert worden.Vergrößern des BildesDer Angeklagte vor Gericht: Er war bereits einmal wegen Sexualdelikten in der Psychiatrie, erst kurz vor der Wolfsmasken-Vergewaltigung waren seine Auflagen gelockert worden. (Quelle: Sven Hoppe/dpa-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Der Täter zog sich eine Wolfsmaske vors Gesicht, zerrte eine Elfjährige ins Gebüsch und vergewaltigte sie. Brisant: Er war vorbestraft, gerade erst waren Auflagen gelockert worden. Jetzt ist das Urteil gegen ihn gefallen.

Im Münchner Wolfsmasken-Prozess hat das Gericht den Angeklagten zu zwölf Jahren Haft und Unterbringung in der Sicherungsverwahrung verurteilt. Der Mann hatte zugegeben, mit einer Wolfsmaske getarnt ein Mädchen am helllichten Tag in München ins Gebüsch gezerrt und vergewaltigt zu haben.

Laut Anklage hatte er die damals Elfjährige zunächst ausgespäht. Er fotografierte sein späteres Opfer in der S-Bahn. Am Tattag im Juni 2019 habe er dem Mädchen aufgelauert – und zwar laut Gericht mit dem Vorsatz, das Kind zu missbrauchen. "Er war für die Tat vorbereitet", sagte der Vorsitzende Richter am Dienstag.

Wegen Kindesmissbrauch mehrfach vorbestraft

Die Staatsanwaltschaft hatte 14 Jahre Haft und anschließende Sicherungsverwahrung gefordert. Bei dem mutmaßlichen Täter handelt es sich um einen einschlägig vorbestraften Mann: Er war wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern mehrfach vorbestraft, nach Angaben der Staatsanwaltschaft schon in seiner Jugend mit Sexualdelikten aufgefallen.

Besonders brisant: Nach mehreren Sexualdelikten war er in die Psychiatrie eingewiesen worden. Kurz vor der erneuten Tat wurde der Maßregelvollzug gelockert. Am Tattag durfte er unbegleitet von seiner betreuten Wohngemeinschaft zu seiner Arbeitsstelle fahren. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft war das die einzige Zeit in seinem Tagesablauf, in der er nicht unter Aufsicht stand.

"Ein Hin und Her: Soll ich? Soll ich nicht?"

Die Verteidigung ging – anders als die Staatsanwaltschaft – von verminderter Schuldfähigkeit wegen einer psychischen Erkrankung aus. Sie hatte in ihrem Plädoyer die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gefordert.

Der Anwalt des Angeklagten hatte eingeräumt, dass sein Mandant das Mädchen im Vorfeld beobachtet und fotografiert hatte. Aber der Entschluss, das Kind zu vergewaltigen, sei spontan gefallen: "Es gab so ein gewisses Hin und Her: Soll ich? Soll ich nicht?" Ansonsten gestand der Angeklagte die Vorwürfe über seinen Anwalt weitgehend ein.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website