t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeRegionalMünchen

München: 4.000 Kinderpornos bei Richter gefunden – OLG-Vorsitzender verurteilt


Vorsitzender am OLG München
Richter wegen 4.000 Kinderpornos verurteilt

Von t-online, mtt

Aktualisiert am 02.08.2021Lesedauer: 2 Min.
Der jetzt verurteilte Richter nach einem Prozess 2017 (Archivbild): P. war jahrelang Sprecher des Landgerichts Augsburg, ging 2019 als Vorsitzender zum Oberlandesgericht (OLG) München.Vergrößern des BildesDer jetzt verurteilte Richter nach einem Prozess 2017 (Archivbild): P. war jahrelang Sprecher des Landgerichts Augsburg, ging 2019 als Vorsitzender zum Oberlandesgericht (OLG) München. (Quelle: reportandum/imago-images-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Die Polizei hat bei einem Richter mehr als 4.

Ein ehemaliger Vorsitzender Richter des Oberlandesgerichts München ist am Amtsgericht Augsburg zu einer Geldstrafe von 4.500 Euro verurteilt worden. Ermittler hatten auf dem Rechner von Claus P. mehr als 4.000 kinderpornografische Dateien entdeckt. Das Urteil wurde bereits im Juni gefällt, wurde jedoch erst jetzt durch Recherchen der "Bild"-Zeitung bekannt.

Oberstaatsanwalt Thomas Goger von der Zentralstelle Cybercrime Bayern in Bamberg bestätigte t-online, dass die Ermittlungen im Mai 2020 nach Hinweisen aus dem Ausland begonnen hatten. Im Juni vergangenen Jahres fand demnach dann eine Razzia bei dem Juristen statt.

"Eklatanter Missbrauch der dienstlichen Stellung"

Die Fahnder entdeckten dabei kinderpornografische Bilder und Videos, IT-Forensiker werteten sie aus. Den Großteil des Materials hatte sich P. bei einer Plattform im Darknet beschafft, bei der er seit 2019 angemeldet war. Der 59-Jährige besorgte sich jedoch auch aus einschlägigen Strafakten kinderpornografisches Material, auf die er aufgrund seiner beruflichen Stellung Zugriff hatte.

Am 21. Juni 2021 wurde der Erlass eines Strafbefehls beantragt, seit 8. Juli ist dieser rechtskräftig. Im Urteil sei sowohl "die sehr hohe Anzahl kinderpornografischen Materials" als auch "der eklatante Missbrauch der dienstlichen Stellung berücksichtigt", teilte Oberstaatsanwalt Goger t-online mit.

Strafe basiert auf 30 Euro Tagessatz

Der Richter muss eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 30 Euro zahlen – insgesamt also 4.500 Euro. Grund laut Goger: "Bei der Bemessung der Tagessatzhöhe ist auf das jeweils aktuelle Nettoeinkommen zum Zeitpunkt der Verurteilung abzustellen. Der Verurteilte war zu diesem Zeitpunkt aber bereits ohne Ansprüche aus dem Justizdienst ausgeschieden."

Als P. noch im Amt war, verdiente er als Vorsitzender Richter des Oberlandesgerichts rund 8.300 Euro brutto. Den Job habe der geständige und bis dahin straffreie P. "als Folge seiner Taten verloren".

Mittlerweile gilt übrigens eine Verschärfung der Gesetze: Bei wem seit dem 1. Juli kinderpornografische Inhalte gefunden werden, für den gilt eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr.

Verwendete Quellen
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website