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Leichte Schnupfennasen nur mit Negativtest in Kita


München
Leichte Schnupfennasen nur mit Negativtest in Kita

Von dpa
21.10.2021Lesedauer: 2 Min.
KitaVergrößern des BildesMehrere Bobbycars stehen auf dem Spielplatz einer Kita. (Quelle: Christian Charisius/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Nicht eingeschulte Kita-Kinder mit einem Schnupfen müssen für den Kita-Besuch keinen negativen PCR- oder PoC-Antigen-Schnelltest mehr vorweisen. Ab sofort genüge eine Bestätigung der Eltern, dass vor der Rückkehr in die Kita zu Hause ein Corona-Selbsttest durchgeführt wurde, teilte das zuständige Familienministerium am Donnerstag in München mit. Die Eltern könnten hierfür die Selbsttests nutzen, die sie über die Berechtigungsscheine kostenfrei in den Apotheken für ihre Kinder erhalten.

"Viele Kinder leiden gerade im Herbst oft unter einer laufenden Nase oder ein wenig Husten, sind aber dennoch körperlich fit und könnten die Kita grundsätzlich besuchen. Angesichts oft voller Arztpraxen ist es den Eltern derzeit aber nicht immer möglich, unkompliziert und schnell einen Test-Termin für ihr Kind zu bekommen", sagte Familienministerin Carolina Trautner (CSU).

"Bei den Unter-Fünfjährigen haben wir aktuell nur relativ wenige Corona-Infektionen. Das heißt: Wir können Erleichterungen für Kinder, Eltern und letztlich auch Ärztinnen und Ärzte vertreten", sagte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU).

Kinderarzt Michael Hubmann betonte, dass es derzeit eine für die Jahreszeit unübliche Infektwelle im Land gebe. Bei Kindern bis zu vier Jahren seien derzeit mehr als 20 Prozent der Altersgruppe an Atemwegsinfekten erkrankt. "Dies entspricht einer Inzidenz von über 20 000 für normale Atemwegsinfekte", sagte der Vize-Landeschef des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte Bayern. "Um in den Kinder- und Jugendarztpraxen Kapazität für wirklich erkrankte Kinder zu haben, begrüßen wir die Neuregelung bei den "Schnupfennasen" sehr."

Erkranke ein Kind hingegen schwerer, also etwa mit Fieber, Hals- oder Ohrenschmerzen oder starkem Husten, so sei für die Wiederzulassung nach der Genesung bzw. die Wiederzulassung trotz noch vorhandener leichter Symptome weiterhin ein PCR- oder PoC-Antigen-Test erforderlich. Ein ärztliches Attest zur Wiederzulassung ist hingegen nicht nötig. Für Schulkinder gelten dagegen - analog zum Schulbereich - die bestehenden Regelungen fort: Ein Hortbesuch ist trotz leichter Symptome nur mit negativem PCR- oder PoC-Antigen-Schnelltest möglich.

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