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München: Stadt erlässt harte Maßnahmen gegen Vogelgrippe/Geflügelpest


Enten füttern verboten
München erlässt harte Maßnahmen gegen Vogelgrippe

Von t-online, mam

13.12.2021Lesedauer: 2 Min.
Enten im Isarwerkkanal in München (Archivbild): Besonders Wasservögel können die Krankheit übertragen.Vergrößern des BildesEnten im Isarwerkkanal in München (Archivbild): Besonders Wasservögel können die Krankheit übertragen. (Quelle: Lindenthaler/imago-images-bilder)
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Mit dem Hund an der Isar spazieren und den Enten ein paar Körner zuwerfen – das ist in München nun untersagt. Grund ist die Ausbreitung der Geflügelpest. Die Stadt reagiert mit strengen Maßnahmen.

Seit Oktober breitet sich die Geflügelpest bundesweit aus. Die Infektionskrankheit, die auch Vogelgrippe genannt wird, kommt vor allem bei Wasservögeln, Hühnern und vereinzelt auch bei Greifvögeln und Eulen vor. Wie die Stadt München mitteilt, gelten zur Eindämmung der Krankheit nun strenge Sicherheitsmaßnahmen für Haus- und Nutzgeflügel.

So gelte ab sofort ein Fütterungsverbot von wildlebenden Wasservögeln. Enten, Schwäne und andere Wasservögel dürfen demnach von jetzt an keine Brotkrumen mehr erhalten. Tote Wasservögel sollten nicht angefasst werden. Stattdessen wird empfohlen, sich an das städtische Veterinäramt zu wenden. Hundehaltern wird zudem nahegelegt, Vierbeiner am Wasser nicht mehr frei laufen zu lassen. Spaziergänge an der Isar sollten mit dem und also besser an der Leine stattfinden.

Münchner Betriebe sind besonders gefährdet

Weiterhin gilt ein Verbot von Geflügelausstellungen und -märkten. Für Betriebe gilt: Geflügelbestände sollten nicht von betriebsfremden Personen betreten werden. Auch dürfe das Betreten der Räumlichkeiten nur mit betriebseigener Kleidung und unter Einhaltung von Hygienemaßnahmen erfolgen. Halter müssten darauf achten, dass Nutzgeflügel nicht aus der Haltung entweichen kann und darauf, dass das Futter und Einstreu sicher vor Wildvögeln gelagert werde. Auch das Geflügel selbst sollte keinen Kontakt zu wildlebenden Vögeln haben.

Der Geflügelpesterreger ist hochansteckend und kann direkt durch Kontakt mit Wildvögeln, aber auch indirekt über infiziertes Futter, Wasser, Gerätschaften, Stiefel oder Kleidung übertragen werden. Bei einer Infektion mit dem Influenzavirus vom Typ H5 können innerhalb weniger Tage alle Tiere eines Bestandes erkranken und sterben. Ein Ausbruch der Geflügelpest in einem Betrieb kann somit hohen wirtschaftlichen Schaden nach sich ziehen. Für Menschen ist das Virus nach derzeitigen Erkenntnissen hingegen ungefährlich.

Verwendete Quellen
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