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Immer noch kein Einsatz für Drohnenabwehr in Gefängnissen


München
Immer noch kein Einsatz für Drohnenabwehr in Gefängnissen

Von dpa
26.12.2021Lesedauer: 2 Min.
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Das Drohnenabwehrsystem in bayerischen Gefängnissen ist auch mehr als ein Jahr nach seiner Einrichtung noch kein einziges Mal zum Einsatz gekommen. Das teilte das bayerische Justizministerium auf Anfrage in München mit.

In diesem Jahr wurde bis Ende November nach Ministeriumsangaben auch überhaupt nur eine einzige Drohne über Justizvollzugsanstalten im Freistaat gesichtet. Im Vorjahreszeitraum (1. Dezember 2019 bis 30. November 2020) waren es mit 13 über oder in der unmittelbaren Nähe von Gefängnissen gesichteten Drohnen deutlich mehr.

"Die Gefährdung durch Drohnen ist ernst zu nehmen. Zwei Versuche, Handys und Drogen einzufliegen, gab es bereits", sagte eine Ministeriumssprecherin. Ihren Angaben zufolge wurden von 2015 bis einschließlich November 2021 insgesamt 58 Drohnen in unmittelbarer Nähe zu einem bayerischen Gefängnis entdeckt.

Eine Gefahr sieht die Justiz nicht nur darin, dass Drogen oder Waffen in die JVA geschmuggelt werden könnten - sondern auch in der Verletzung von Persönlichkeitsrechten, wenn verbotenerweise Bilder von Gefangenen per Drohne gemacht werden.

Das Ministerium verweist außerdem auf einen spektakulären Fall in Frankreich: Dort gelang einem ranghohen Mitglied der Organisierten Kriminalität am 1. Juli 2018 eine spektakuläre Flucht aus der Justizvollzugsanstalt Réau. Seine Komplizen hätten die örtlichen Gegebenheiten der Anstalt über längere Zeit mittels Drohnen ausgekundschaftet.

Handelsübliche, professionelle Drohnen seien inzwischen in der Lage, bis zu 100 Kilo zu transportieren. "Ein Ausbruch mit Hilfe einer Drohne kann daher wohl ebenfalls nicht ausgeschlossen werden", sagte die Ministeriumssprecherin. "Die Absicherung der Justizvollzugsanstalten darf sich daher nicht in den bekannten Sicherungssystemen wie Mauern, Sicherheitszäunen und Videoüberwachung erschöpfen, sondern muss den neuen Gefahren aus der Luft ebenso begegnen."

Das Ministerium hatte im Oktober 2020 acht der 36 bayerischen Gefängnisse in einem Pilotprojekt mit dem mobilen Drohnenabwehrsystem "Dropster" ausgestattet - Einrichtungen in Amberg, Kaisheim, Landsberg am Lech, München, Nürnberg, Regensburg, Straubing und Würzburg.

Nach Ministeriumsangaben war Bayern damit das erste deutsche Bundesland, das Drohnen über Gefängnissen systematisch abschießen will. Kostenpunkt: rund 5000 Euro pro Ausrüstung, insgesamt also 75.000 Euro reine Materialkosten.

Dazu kommen dann noch Schulungen für die Mitarbeiter, die Drohnen mit den Netzpistolen vom Himmel holen sollen. Mit Hilfe einer Gaspatrone wird ein 2,4 Meter mal 2,4 Meter großes Netz in die Höhe geschossen, das die Drohne einfangen und zum Absturz bringen soll.

"Die ausgestatteten Justizvollzugsanstalten haben ihr Personal im Umgang mit dem "Dropster" bereits geschult", hieß es aus dem Ministerium. Ob sich der "Dropster"-Einsatz lohnt, müsse noch evaluiert werden: "Bisher ist jedoch noch nicht genug Zeit verstrichen, um eine aussagekräftige Bewertung des Pilotprojekts vornehmen zu können."

Amberg in der Oberpfalz soll über den Dropster hinaus ein etwa 600.000 Euro teures Drohnendetektionssystem bekommen, das die Flugobjekte möglichst frühzeitig erkennen soll. Das kann das Dropster-System nicht. Es ist nur dazu da, entdeckte Drohnen abzuschießen.

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