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60.000 Ukrainer nach Bayern geflüchtet: ein Drittel bleibt


München
60.000 Ukrainer nach Bayern geflüchtet: ein Drittel bleibt

Von dpa
18.03.2022Lesedauer: 1 Min.
Geflüchtete in MünchenVergrößern des BildesZahlreiche Flüchtlinge aus der Ukraine gehen nach ihrer Ankunft aus der Ukraine zur Registrierung am Münchner Hauptbahnhof. (Quelle: Matthias Balk/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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Als Folge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine sind bislang schon rund 60.000 Flüchtlinge in Bayern angekommen. Etwa ein Drittel von ihnen - rund 20.580 - seien bisher in staatlichen und kommunalen Unterkünften untergebracht worden, teilte Innenminister Joachim Herrmann (CSU) am Freitag in München mit. Sein Haus hatte die Zahlen zuvor bei den Kreisverwaltungsbehörden abgefragt.

"Hiervon erfasst sind alle Geflüchteten, die in den ANKER-Einrichtungen und den Anschluss-Unterkünften in den Landkreisen und kreisfreien Städten beherbergt sind. Dazu gehören auch Hotels oder Privatunterkünfte, die von einer Kommune angemietet wurden", erläuterte Herrmann. Nicht berücksichtigt seien die Geflüchteten, die sich selbst eine private Unterkunft gesucht hätten oder bei Verwandten und Bekannten untergekommen seien.

Mit Blick auf die Gesamtzahl der bisher angekommenen Menschen betonte Herrmann: "Grob geschätzt kann man nach diesen Zahlen derzeit davon ausgehen, dass rund ein Drittel der bei uns ankommenden ukrainischen Flüchtlinge im Freistaat bleibt." Allerdings hätten noch nicht alle Landratsämter und Kreisverwaltungsbehörden die Zahl der Untergebrachten gemeldet.

Die SPD im Landtag forderte die Staatsregierung auf, die bisherige Abschiebepraxis auf den Prüfstand zu stellen. Es stellten sich derzeit nicht nur Fragen zur Aufnahme ukrainischer Geflüchteter, sondern auch zum Umgang mit Personen, die bereits wieder abgeschobenen wurden und für die eine Wiedereinreisesperre gelte. Für Menschen, die noch kurz vor dem völkerrechtswidrigen militärischen Angriff auf die Ukraine aus bayerischer Zuständigkeit dorthin abgeschoben wurden, dürften keine Einreise- und Aufenthaltsverbote gelten, sagte die SPD-Abgeordnete Alexandra Hiersemann.

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