t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeRegionalMünchen

Weiterer Skandal bei Münchner Polizei


Hitlergruß im Biergarten
Mehr als nur Drogen: Schwere Vorwürfe gegen Polizei in München

Von dpa
20.04.2022Lesedauer: 2 Min.
Der angeklagte Polizist (l) und sein Anwalt Jochen Uher: Der Angeklagte soll Fotos eines gefesselten, leicht bekleideten Gefangenen verschickt haben.Vergrößern des BildesDer angeklagte Polizist (l) und sein Anwalt Jochen Uher: Der Angeklagte soll Fotos eines gefesselten, leicht bekleideten Gefangenen verschickt haben. (Quelle: Sven Hoppe/dpa-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Ein Hitlergruß, ein rassistischer Kommentar und viele Drogen: In München wurde ein ehemaliger Polizist am Mittwoch zu einer Geldstrafe verurteilt. Dahinter verbirgt sich ein größeres Problem.

Das Amtsgericht München hat den Ex-Polizisten am Mittwoch zu einer Geldstrafe von insgesamt 4200 Euro verurteilt und wegen verschiedener Taten schuldig gesprochen: ein Hitlergruß im Biergarten, das Verschicken eines Bildes von einem halbnackten und gefesselten Gefangenen und Drogenbesitz und-Erwerbs.

Die Vorwürfe gegen den Mann, der inzwischen als Fitnesstrainer arbeitet, waren im Rahmen der Ermittlungen im Drogenskandal bei der Münchner Polizei ans Licht gekommen. Eine rassistische Gesinnung bestritt der 32-Jährige, der seit dem vergangenen Jahr nicht mehr als Polizist arbeitet. Er gestand allerdings über seinen Anwalt nicht nur einen Hitlergruß im Biergarten.

Erniedrigende Fotos und rassistische Kommentare

Außerdem gab er zu, im Jahr 2017 Fotos eines gefesselten, nur mit Unterwäsche bekleideten Gefangenen und einen beleidigenden Kommentar, der sich auf dessen schwarze Hautfarbe bezog, per Handy verschickt haben.

Diese Vorwürfe wiegen aus Sicht des Gerichts schwer. "Gerade als Polizist hat man hier die erhöhten Pflichten", sagte der Richter. Nämlich die "Verhinderung, dass rassistische Gesinnungen in der Bundesrepublik wieder aufflammen können".

Zum Kiffen und Koksen mit Kollegen verabredet

Auch den Vorwurf des Drogenbesitzes räumte er ein. Von "Buffi-Buffi" war in Chats mit Polizeikollegen die Rede, wenn die Männer zusammen kiffen wollten. Ging es um Kokain, schrieb man nach Angaben der Ermittler von "Miami", oder schlicht von "K".

Er habe seit Anfang 2017 "regelmäßigen Umgang mit Betäubungsmitteln, namentlich Kokain und Cannabis" gehabt, hieß es in dem ursprünglichen Strafbefehl gegen den Mann. Zum Prozess kam es überhaupt nur, weil der frühere Polizeibeamte Widerspruch gegen Teile dieses Strafbefehls eingelegt hatte, die sich auf Details der Drogendelikte bezogen.

Andauernder Drogenskandal bei der Münchner Polizei

Die übrigen Punkte, etwa das Zeigen des Hitlergrußes im Jahr 2018, hatte er nicht bestritten. Im Strafbefehl betrug die Geldstrafe noch 350 Tagessätze zu 75 Euro. Verhängt wurden 280 Tagessätze zu 15 Euro. Der Widerspruch hat sich zumindest finanziell also gelohnt. Der Mann hatte die Vorwürfe weitgehend eingeräumt und sich bei Gericht, Staatsanwaltschaft und seinen ehemaligen Kollegen entschuldigt.

Vor mehr als zwei Jahren erschütterte ein Drogenskandal die Münchner Polizei. Inzwischen ist die juristische Aufarbeitung in vollem Gange - und es wird klar, dass Drogenvorwürfe gegen Polizisten nur die Spitze des Eisberges sind.

Bestechlichkeit, Körperverletzung und Volksverhetzung

Für die Münchner Polizei sind die Vorwürfe, die im Gerichtsverfahren bekannt werden, einmal mehr ein Desaster. Und sie sind alles andere als ein Einzelfall. Denn im Rahmen ihrer Ermittlungen gegen die 37 Beschuldigten im Koks-Skandal stießen Polizei und Staatsanwaltschaft auch auf weitere Delikte. Von 235 Einzeldelikten aus allen möglichen Bereichen berichtete die "Süddeutsche Zeitung": Bestechlichkeit, Freiheitsberaubung, gefährliche Körperverletzung, Volksverhetzung oder Strafvereitelung.

Die Staatsanwaltschaft München I bestätigt das, betont aber, bei der Zahl 235 handle es sich "wohl um die polizeiliche Erfassung der Straftaten". Nicht bei jedem Delikt, das von der Polizei gezählt wird, sehe die Staatsanwaltschaft einen hinreichenden Tatverdacht.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website