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Windpark: Nabu scheitert vor NRW-Oberverwaltungsgericht


Münster
Windpark: Nabu scheitert vor NRW-Oberverwaltungsgericht

Von dpa
11.03.2021Lesedauer: 1 Min.
Ein Modell der Justitia steht auf einem TischVergrößern des BildesEin Modell der Justitia steht auf einem Tisch. (Quelle: Volker Hartmann/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Im Streit um den Offshore-Windpark "Butendiek" in der Nordsee vor Sylt musste der Naturschutzbund (Nabu) vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster eine Niederlage hinnehmen. Das Gericht wies am Donnerstag eine Klage auf Beseitigung eines Umweltschadens zurück.

Der Nabu hatte vom Bundesamt für Naturschutz mit Sitz in Bonn eine entsprechende Anordnung an den Betreiber gefordert. Grund: Durch den Windpark mit 80 Windenergieanlagen rund 35 km westlich von Sylt sei mit dem Stern- und Seetaucher zwei Vogelarten in ihrem Lebensraum beeinträchtigt worden. Der 21. Senat des OVG folgte dieser Sicht aber - wie bereits die Vorinstanz - nicht und ließ keine Revision zu. Dagegen ist Beschwerde am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig möglich (Az.: 21 A 49/17).

Der Nabu habe den Eintritt eines Umweltschadens in seinem Antrag nicht glaubhaft belegen können, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Für den Beleg eines juristisch komplexen Umweltschadens sei Voraussetzung, dass die Ausgangslage vor dem Bau der bereits 2002 genehmigten und bis August 2015 errichteten Anlage dokumentiert werde. Erst dann sei durch den Vergleich mit dem späteren Zustand eine Bewertung möglich. Der Nabu wies die Vorwürfe zurück und forderte das OVG auf, die Streitfrage dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzulegen. Der Windpark wurde im seit 2005 ausgewiesenen Europäischen Vogelschutzgebiet "Östliche Deutsche Bucht" gebaut.

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