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Bürgergeld für Ukrainer: Nürnberg macht Söder klare Ansage


Sozialreferentin kritisiert Söder
Vorstoß beim Bürgergeld für Ukrainer "nicht umsetzbar"


08.08.2025 - 13:44 UhrLesedauer: 2 Min.
Wollen ukrainische Geflüchtete Ansprüche auf Sozialleistungen geltend machen, ist das Sozialamt die richtige Adresse.Vergrößern des Bildes
Weg ins Sozialamt (Symbolbild): Wer aus der Ukraine nach Nürnberg flüchtet, dem stehen Leistungen zu. (Quelle: Marijan Murat/dpa/dpa-tmn./dpa)
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Was passiert, wenn 3.000 Familien plötzlich andere Leistungen bekommen sollen? Nürnbergs Sozialreferentin sieht dramatische Folgen für Ukrainer.

Der bayerische Ministerpräsident prescht einmal mehr mit einer Forderung vor, die Diskussionen auslöst: Markus Söder will ukrainischen Geflüchteten das Bürgergeld verwehren. Sie sollen nur "noch Asylbewerberleistungen erhalten". t-online hat bei Nürnbergs Stadtverwaltung nachgefragt, was das bedeuten würde.

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Elisabeth Ries, die städtische Sozialreferentin, hält es für unwahrscheinlich, dass Söders Vorstoß zum Bürgergeld für Ukrainer umgesetzt wird. Vielmehr sei er "administrativ kurzfristig nicht umsetzbar". Sie warnt vor Verwaltungschaos und negativen Folgen für die Betroffenen und reiht sich in die Kritik am Bürgergeld-Vorstoß ein.

Bestehendes Personal würde überlastet

In Nürnberg wären über 3.000 ukrainische Bedarfsgemeinschaften von einer solchen Umstellung betroffen, erklärt die stellvertretende Vorsitzende des Sozialausschusses des Bayerischen Städtetags. All diese würden von der Bearbeitung im Jobcenter Nürnberg-Stadt ins Sozialamt übergehen.

Ein Kraftakt für die Ämter: Denn das würde 17 neue Vollzeitstellen in der entsprechenden Abteilung erfordern. Also mehr als ein Fünftel der aktuellen Mitarbeiter, rechnet Ries vor. Kapazitäten, die sie nicht haben. Fachkräfte seien zudem schwer zu finden, und die Einarbeitung dauere. Das bestehende Personal würde überlastet, die Bearbeitungen verzögerten sich. Besonders problematisch sei, dass existenzsichernde Leistungen keine Verspätungen erlauben.

Ries hält die derzeitige intensive Betreuung ukrainischer Geflüchteter durch das Jobcenter für sinnvoll – vor allem im Hinblick auf den Einstieg in die Arbeitswelt. Nach der Phase der Erstintegration und des Deutschlernens habe die Erwerbsquote deutlich zugenommen. Diese Erfolge seien jedoch in Gefahr, warnt sie, da viele Integrationsmaßnahmen bei einem Zuständigkeitswechsel "nicht nahtlos weitergeführt" würden. Auch der Zugang zu Deutschkursen müsste neu geregelt werden.

Ein weiterer Faktor sei der besondere Aufenthaltsstatus für ukrainische Staatsangehörige. Ein Asylverfahren brauchten sie nicht zu durchlaufen, es gilt Paragraf 24 des Aufenthaltsgesetzes: "Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz". Ein Wechsel ins Asylbewerberleistungsgesetz würde sie dauerhaft in einem unsicheren "Zwischenstatus" festhalten und ihre Integration erschweren, so Ries.

Ukraine Flagge
Ukrainische Flagge (Symbolbild). (Quelle: Monika Skolimowska/dpa/dpa-bilder)

Das gilt aktuell für ukrainische Flüchtlinge

Paragraf 24 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) regelt den vorübergehenden Schutz für Personen, die aufgrund des Krieges in der Ukraine nach Deutschland geflohen sind. Er gewährt Zugang zu Leistungen wie Sozialhilfe, dem Arbeitsmarkt und medizinischer Versorgung. Die Regelung war ursprünglich bis zum März 2025 befristet, wurde nun aber um ein Jahr verlängert.

Insgesamt verlaufe die Integration in Nürnberg gut, erklärt die Referentin für Jugend, Familie und Soziales auf Nachfrage von t-online. Viele Ukrainer verbesserten ihre Deutschkenntnisse und fänden Arbeit. Die Zahl der Arbeitsaufnahmen habe sich fast verdreifacht. Das seien die Früchte all der Unterstützungsmaßnahmen aus den vergangenen Jahren, ist Ries sicher.

Neue Regelungen seit April 2025

Die Sozialreferentin hält eine vollständige Umsetzung von Söders Forderung für unwahrscheinlich. Ohnehin gelten seit April dieses Jahres neue Regeln für neu nach Deutschland kommende ukrainische Geflüchtete: Sie erhalten kein Bürgergeld mehr, sondern werden nach dem niedrigeren Asylbewerberleistungsgesetz unterstützt, was geringere Sozialleistungen und Einschränkungen bei der Integration bedeutet.

Ries erklärt dazu: Die geplante Umstellung für Neuankömmlinge ab April 2025 sei zwar herausfordernd, aber mit klaren Regeln und ohne rückwirkende Veränderungen möglich. Die Stadtvertreterin fordert deshalb "klare Entscheidungen mit genügend Vorlauf und Finanzierung". Dennoch: Es werde viel "Kommunikations- und Vermittlungsaufwand bedürfen", wenn mehrere Personen einer ukrainischen Familie zu unterschiedlichen Zeiten eingereist sind und nun aber von verschiedenen Ämtern Leistungen beziehen.

Verwendete Quellen
  • Anfrage beim Sozialreferat der Stadt Nürnberg
  • bmi.bund.de: Änderungen für Schutzsuchende aus der Ukraine (8. August 2025)
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