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Nürnberg: 15-Kilometer-Regel tritt in Kraft – mit Verspätung


Wieder Corona-Hotspot
15-Kilometer-Regel tritt in Nürnberg in Kraft – mit Verspätung

Von t-online
14.01.2021Lesedauer: 2 Min.
Ein Mann in Maske spaziert Anfang Januar durch Nürnberg: Die Bewegungsfreiheit der Bewohner wird nun eingeschränkt.Vergrößern des BildesEin Mann in Maske spaziert Anfang Januar durch Nürnberg: Die Bewegungsfreiheit der Bewohner wird nun eingeschränkt. (Quelle: IPA Photo/imago-images-bilder)
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In Nürnberg gilt ab sofort die 15-Kilometer-Regel. Ausflüge und Sport außerhalb der Bewegungsgrenze sind verboten. Die Corona-Regel hätte dabei schon Tage früher in Kraft treten müssen. Was war passiert?

Mit einer 7-Tage-Inzidenz von 274,1 gilt Nürnberg wieder als Hotspot", meldete am Morgen die Stadt auf Twitter. Das hat nun Auswirkungen auf die Bewegungsfreiheit der Bewohner: "Damit tritt automatisch die 15-Kilometer-Regelung in Kraft, hieß es weiter.

Demnach dürfen Nürnberger die Stadtgrenze nur bis zu einer Entfernung von höchstens 15 Kilometern verlassen – es sei denn, sie haben einen "triftigen Grund" dafür.

Übermittlungsprobleme verzögern Inkrafttreten

Dass die am 6. Januar beschlossene Regel in Nürnberg erst jetzt in Kraft tritt, ist auf eine technische Störung zurückzuführen. Eigentlich wäre die Inzidenz, die zum Inkrafttreten der Regel führt, wohl schon früher erreicht gewesen.

"Wären alle Fälle korrekt gemeldet, läge die Stadt Nürnberg nach Einschätzung des Gesundheitsamts über einem Wert von 200", hieß es am Mittwoch.

Doch bis dahin bestanden laut Stadt Übermittlungsprobleme des Nürnberger Gesundheitsamts an das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) – und in der Folge an das Robert Koch-Institut (RKI) noch fort. Der Software-Dienstleister Äskulab habe Daten teils nicht weitergeben können, heißt es. Nur die vom RKI vermeldete Zahl ist rechtlich wirksam.

Jetzt ist das Problem offenbar behoben. Das Robert Koch-Institut hat die aus Nürnberg nachgemeldeten Infektionszahlen aktualisiert und veröffentlicht, heißt es in einer Mitteilung der Stadt.

Sport ist kein genügender Grund

Die 15-Kilometer-Regel gilt nun so lange, bis in Nürnberg der Inzidenzwert von 200 seit mindestens sieben Tagen in Folge unterschritten wurde.

Bis dahin darf der 15-Kilometer-Radius um den Wohnort nur aus einem guten Grund verlassen werden. Ausflüge ins Freie, Sport und Wanderung zählen nicht dazu. "Die Einhaltung der 15-Kilometer-Regel wird vor allem an beliebten Ausflugsorten durch Polizeikontrollen überwacht", warnt die Stadt. "Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld von 500 Euro rechnen."

Hier können Sie Ihren Bewegungsradius einsehen. In Nürnberg gilt die 15-Kilometer-Regel ab der Stadtgrenze.

Verwendete Quellen
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