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Bayerns Hochschulinnovationsgesetz: Was sich an der FAU ändern dürfte


Universität Erlangen-Nürnberg
Was sich an der FAU mit der neuen Hochschulreform ändern dürfte

Von dpa, krei

Aktualisiert am 09.05.2022Lesedauer: 4 Min.
Markgraf vor dem Schloss (Symbolbild): Auch an der FAU dürfte das Hochschulinnovationsgesetz für einige Änderungen sorgen.Vergrößern des BildesMarkgraf vor dem Schloss (Symbolbild): Auch an der FAU dürfte das Hochschulinnovationsgesetz für einige Änderungen sorgen. (Quelle: FAU/Georg Pöhlein)
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Große Reform in Bayerns Hochschullandschaft: Nach langem Hin und Her gab es für das Hochschulinnovationsgesetz grünes Licht. Das wird auch an der FAU einiges ändern.

Das Hochschulinnovationsgesetz, für das das bayerische Kabinett nun grünes Licht gab, dürfte auch an der Friedrich-Alexander-Universität in Erlangen und Nürnberg (FAU) Änderungen mit sich bringen. "Für uns liefert das Gesetz einige Freiheiten, die wir zukünftig intensiv nutzen werden", erklärt eine Sprecherin auf Nachfrage von t-online. Die Universität könne sich "moderner aufstellen und zukunftsorientierter agieren". Das rüste die bayerischen Universitäten besser für den nationalen und internationalen Wettbewerb.

Das Hochschulinnovationsgesetz ist Teil der Zukunftsoffensive "Hightech Agenda Bayern". Es soll helfen, die Wissenschaftslandschaft in Bayern für die nächsten 20 bis 30 Jahre zukunftsfest aufzustellen und auf internationales Spitzenniveau zu heben. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte die Hochschulreform im Oktober 2019 erstmals angekündigt. Vergangene Woche gab das bayerische Kabinett in München grünes Licht.

Rekord-Studierendenzahlen an Bayerns Hochschulen

Die Forschungslandschaft habe sich seit der letzten umfassenden Novelle der Hochschulen 2006 grundlegend geändert, sagte Wissenschaftsminister Markus Blume (CSU) nach der Sitzung des Ministerrats. Die Hochschulen in Bayern seien gut gerüstet, es gebe Rekord-Studierendenzahlen.

Daher sei es der genau richtige Zeitpunkt für diese Reform unter dem Motto Agilität, Exzellenz und Innovation, da die Hochschulen so besser auf die neuen Herausforderungen auch im internationalen Vergleich reagieren könnten. "Die bayerischen Hochschulen warten darauf."

Die Reform setzt unter anderem auf eine weitgehende organisatorische Eigenständigkeit der Hochschulen – auch bei der Verwendung ihrer Geldmittel und beim Bau neuer Gebäude. Der Hochschulapparat soll entbürokratisiert und dadurch etwa die Berufung von Professoren schneller ermöglicht werden. Spezielle Programme sollen die Karrierechancen für angehende Professuren verbessern. Zudem sollen diese sich und ihre Mitarbeiter leichter an Unternehmen beteiligen oder auch Ausgründungen besser unterstützen können.

Teilweise marode Gebäude

An der FAU interessiert insbesondere das Thema Bau. Immerhin hat die Universität seit Jahren mit teilweise maroden Gebäuden zu kämpfen. Das neue Hochschulinnovationsgesetz sieht nun vor, dass die Universitäten die Bauherreneigenschaft für sich beanspruchen können. "Das ist eine große Chance", heißt es vonseiten der Pressestelle. "Wir werden in den nächsten Wochen bewerten, für welche Bauprojekte wir die Verantwortung selbst in die Hand nehmen können und die nötigen Ressourcen haben." Das sei vor allem bei zeitkritischen Bauprojekten eine Hilfe. "Es heißt aber auch, dass wir nun selbst die Verantwortung übernehmen können – und nicht immer nur jammern müssen, dass es langsam vorangeht."

Genauso freuen sich die Verantwortlichen an der FAU, dass das Thema Nachhaltigkeit nun im Gesetz verankert ist. Das spiele gerade für die Studierenden eine wichtige Rolle.

Außerdem freue man sich an der FAU über die Formulierungen zur verfassten Studierendenschaft im neuen Gesetz. Denn das ermögliche den Studierenden – die wichtigste Gruppe an der Universität – mehr Mitspracherecht. Ein Anliegen, dass die Studierenden seit Jahren formuliert hätten. "Hier sehen wir die notwendigen Weichen gestellt, um den Studierenden entgegenzukommen."

Zwischenzeitlich festgefahrener Streit um das Hochschulinnovationsgesetz

Anders als zwischenzeitlich geplant bleibt der Organisationsrahmen erhalten. Durch einen Verzicht auf Neuerungen an diesem Punkt hatte die Staatsregierung den zwischenzeitlich festgefahrenen Streit um das Gesetz auflösen können. Deshalb war der ursprünglich Zeitplan, Landtagsbeschluss vor der Sommerpause 2021, vom ehemaligen Wissenschaftsminister Bernd Sibler (CSU) verschoben worden.

Die Hochschulen können Professorinnen und Professoren künftig einfacher Forschungsfreisemester ermöglichen – auch im Sinne der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Auch an den bisher primär auf die Lehre ausgelegten Hochschulen für angewandte Wissenschaften soll es mehr Forschung geben. Der Gesetzesentwurf sieht außerdem die Möglichkeit für Hochschulen vor, für Studierende aus Nicht-EU-Ländern Studienbeiträge einzuführen. Eine generelle Rückkehr zu Studiengebühren ist jedoch nicht vorgesehen.

Blume betonte, er wünsche sich, dass die Gesetzesberatungen im Landtag jetzt zügig erfolgen. Es werde ein Beschluss vor der Sommerpause angestrebt, in Kraft treten solle das Regelwerk dann am 1. Januar 2023. Letztlich käme die Reform allen Beteiligten zugute – auch den Studierenden, die von einer besseren Ausstattung und mehr Professuren profitieren würden.

Opposition hält Reform für "peinlich" und "vermurkst"

"Nach dem völlig vermurksten Reformprozess der vergangenen beiden Jahre gilt es jetzt, das verlorene Vertrauen der Hochschulfamilie zurückzugewinnen", sagte der hochschulpolitische Sprecher der SPD-Fraktion Christian Flisek. Hierfür sei eine umfassende Beteiligung aller Statusgruppen im Gesetzgebungsverfahren unbedingt notwendig. Die SPD werde erneut eine Expertenanhörung beantragen.

Verena Osgyan, wissenschafts- und hochschulpolitische Sprecherin der Landtags-Grünen bezeichnete den Gesetzesentwurf als "peinlich uninnovativ und völlig ungeeignet, um die Probleme der Hochschulen wirklich anzugehen". Noch vor Monaten habe die Söder-Regierung von der "Bazooka" für die bayerische Wissenschaftspolitik und einer "Entfesselung" der Hochschulen gesprochen. Übrig geblieben sei ein "Hochschul-Reförmchen".

Wird die Fächervielfalt gefährdet?

Auch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) sprach von einem "enttäuschenden Ergebnis". Besonders kritisierte sie die Studienbeiträge für ausländische Studierende und die – verglichen mit anderen Bundesländern – unzureichenden Mitbestimmungsmöglichkeiten für alle Mitgliedsgruppen der Hochschulen.

Die dem Reformvorhaben seit jeher skeptisch gegenüberstehenden Initiative Geistes- und Sozialwissenschaften betonte, dass die Pläne der Staatsregierung die Fächervielfalt in Bayern gefährde. "In Zukunft wird viel davon abhängen, in welchem Umfang einzelne Fächer in der Lage dazu sind, Drittmittel einzuwerben. Können sie das nicht, kann das schnell ihr Aus bedeuten", sagte der Sprecher der Initiative, Eduard Meusel.

Dagegen attestierte die FDP im Landtag dem Gesetzesentwurf fehlenden Mut. Er erlaube es den Hochschulen, sich weiterzuentwickeln, diese müssten es aber nicht. "So lässt sich kein wirklicher Innovationsprozess in Gang bringen", sagte der wissenschaftspolitische Sprecher der Fraktion, Wolfgang Heubisch.

Verwendete Quellen
  • Anfrage bei der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
  • Nachrichtenagentur dpa
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