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Linke: "Verfassungswidrige Fixierungen" in Psychiatrien


Wiesbaden
Linke: "Verfassungswidrige Fixierungen" in Psychiatrien

Von dpa
09.06.2021Lesedauer: 2 Min.
Fixierungen in PsychiatrieVergrößern des BildesEine mit einem Textilband festgebundene Hand einer Person. (Quelle: Hans-Jürgen Wiedl/zb/dpa/Illustration/dpa-bilder)
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Vertreter der Linksfraktion im hessischen Landtag haben der Landesregierung "Untätigkeit" bei der rechtlichen Regelung für Fixierungen in Psychiatrien vorgeworfen. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018 müsse bei solchen Fixierungen ab einer Dauer von 30 Minuten ein Richter hinzugezogen werden, der die Maßnahme genehmigen oder ablehnen müsse, sagte die Sprecherin für Behinderten- und Gesundheitspolitik der Fraktion, Christiane Böhm, am Mittwoch.

In Hessen seien die rechtlichen Vorgaben lediglich für den Justizvollzug, nicht aber für die Psychiatrien angepasst worden. Deshalb handele es sich bei jeder länger andauernden Fixierung - etwa mit Gurten - um eine rechtswidrige Freiheitsberaubung, die Schadenersatzansprüche, aber auch strafrechtliche Konsequenzen für die Beteiligten auslösen könne.

Hintergrund ist das sogenannte Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz, kurz PsychKHG, das bis zum 31. Dezember 2021 befristet ist. Vom Sozialministerium hieß es am Mittwoch, das Gesetz sei evaluiert worden und befinde sich im Gesetzgebungsverfahren, aktuell sei es in der Ressortabstimmung. "Es ist beabsichtigt, im Gesetz die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Fixierungen vom 24. Juli 2018 umzusetzen." Der sogenannte Richtervorbehalt ergebe sich aktuell aus dem Grundgesetz und werde bereits seit der besagten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von den zuständigen Gerichten umgesetzt.

Dazu sagte der Fuldaer Amtsrichter Szymon Mazur, die Anwendung des Grundgesetzes sei in diesen Fällen lediglich für eine Übergangsfrist von einem Jahr gedacht gewesen, und das Bundesverfassungsgericht habe den Ländern aufgetragen, eigene Regelung zu treffen. Da eine solche bisher fehle, sei ein regelrechtes "Chaos" in Hessen entstanden. Viele seiner Kollegen fragten sich, wie sie mit dem Thema umgehen sollten. Mazur sprach von rechtlichen und strukturellen "Missständen". Die Aufgabe der Richter sei auch, dafür zu sorgen, dass die Grundrechte der Menschen, die in einer psychischen Ausnahmesituation seien, sowie die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen gewahrt würden. Letztlich könne eine Fixierung jeden Menschen in Deutschland treffen, mahnte Mazur.

Nach Angaben von Böhm liegen keine belastbaren Zahlen zu Fixierungen in den Psychiatrien vor, man gehe aber von mehreren Hundert pro Monat aus. Betroffen seien in der Regel Menschen, die sich selbst oder andere, aber auch Rechte anderer gefährdeten. Die Fraktion forderte enge Grenzen für die Fixierung und eine klare Dokumentations- und Berichtspflicht, um Möglichkeiten für eine parlamentarische Kontrolle zu schaffen. Generell sei eine Reform hin zu einer gewaltfreien Psychiatrie notwendig, die Fixierungen überflüssig mache.

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